Schwimmbäder und Freizeitanlagen öffnen am 29. Mai

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Analog zu Hotels dürfen auch Schwimmbäder und Freizeitanlagen ab 29. Mai wieder öffnen. Diesebezüglich werden derzeit Konzepte mit Betroffenen erarbeitet, „was bestimmte Regelungen und Auflagen betrifft“, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bei der Pressekonferenz am Dienstag. Risiken sollen im Voraus abgeklärt werden.

Dazu gehören auch Untersuchungen, ob über und durch das Wasser eine Übertragung des SARS-Cov-2-Virus möglich ist. Die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen laufen am Donnerstag um Mitternacht aus.

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Am Freitag, 1. Mai, soll eine neue Verordnung in Kraft treten. Diese wird bis Ende Juni befristet. In dieser soll auch geregelt werden, dass künftig Versammlungen bis zu zehn Personen erlaubt sind.

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Davon ausgenommen sind laut Anschober „Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz“ (Demonstrationen). Diesbezüglich soll im Nationalrat eine eigene Regelung beschlossen werden, „wo Demonstrationen unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein werden“, sagte der Gesundheitsminister. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) betonte, dass es Aufgabe der Polizei sei, Grundrechte zu schützen. Bei künftigen Demonstrationen sei der Ein-Meter-Sicherheitsabstand erforderlich. Veranstalter müssen garantieren, „dass Auflagen umgesetzt werden“. Dazu zähle auch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Denn bei Versammlungen sei das Infektionsrisiko enorm.

Auch Anschober betonte, dass der Mund-Nasenschutz nun „ein wichtiger Bestandteil der Strategie“ sei. Denn man müsse künftig weiter vorsichtig sein, bisher habe Österreich nur die erste Etappe bewältigt. Eine Ausweitung der Tragepflicht auf den gesamten öffentlichen Raum sei aber nicht vorgesehen. Bei Sehenswürdigkeiten und touristischen Betrieben muss im Indoorbereich nach den Plänen der Regierung sehr wohl ein Mund-Nasenschutz getragen werden.

„Das Coronavirus ist in Österreich nicht ausgerottet, es ist weiterhin vorhanden und macht Sicherheitsmaßnahmen notwendig“, sagte auch Nehammer. Die Polizei werde weiterhin kontrollieren, ob der Abstand zu haushaltsfremden Personen eingehalten wird.

In öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Ein-Meter-Abstand künftig unterschritten werden. Denn wenn die weitere Öffnung umgesetzt wird, „wird es mehr Frequenz geben“, sagte Anschober. Die Grundnorm bleibe zwar erhalten und müsse überall dort, wo es genug öffentlicher Verkehrsmittel und Intervalle gibt, auch umgesetzt werden. Man könne aber „niemanden dafür strafen, wenn das Angebot nicht vorhanden ist“, betonte Anschober.

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