Sechs Regeln, damit der Diebstahl nicht zum Streitfall wird

Warum beim Stehlen eines Maibaums nicht alles erlaubt ist

Maibäume sind ein beliebtes Diebsgut © thongsee - stock.adobe.com

Wenn sich Anfang Mai die Diebstähle im Land schlagartig dramatisch häufen, dann steckt im Regelfall keine gut organisierte Verbrecherorganisation dahinter.

Wobei: „Gut organisiert“ sind die Diebe schon. Zumeist handelt es sich dabei aber um junge Leute, die ein Brauchtum hochhalten, das in der Vergangenheit schon öfter hitzige Debatten ausgelöst hat. Die Rede ist vom Maibaumstehlen.

Beim heimlich durchgeführten, unfreiwilligen Besitzerwechsel des festlich geschmückten Gehölzes gilt es nämlich einige Regeln zu beachten, die je nach Region unterschiedlich ausgelegt werden.

Genau hier liegt auch viel Zündstoff begraben. Denn die Regeln bieten auch viel Spielraum für Interpretation. Alleine der Zeitpunkt, wann gestohlen werden darf, ist oft von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Maibaumlandkarte gibt genaue Auskunft

Für die Landjugend OÖ, deren Mitglieder ebenfalls höchst aktiv der hölzernen Beute nachjagen, war es daher ein erklärtes Anliegen, möglichst viel Klarheit zu schaffen. Das Ergebnis ist eine Maibaumlandkarte, die auf der Homepage des Vereins (ooe.landjugend.at) abrufbar ist und genau auflistet, was beim Stehlen wo wie und wann erlaubt ist.

Jeder Schaden ist zu vermeiden

Insgesamt gibt es sechs Grundregeln, die Maibaum-Diebe zu beachten haben. Die wichtigste dabei, so Landjugend-Geschäftsführerin Julia Breitwieser: „Es darf kein Schaden entstehen.“ Beschädigungen von Tafeln, Kränzen oder anderem Zubehör sind zu vermeiden. Sollte dies doch der Fall sein, ist Ersatz zu leisten. Auch das Umschneiden des Baumes etwa gar mit einer Motorsäge, ist verboten. Im Ernstfall könnte dies sogar zu einer Anzeige wegen Sachbeschädigung führen.

Zweite Regel: Es gilt der Vertrauensgrundsatz. Heißt: Die Gruppe, die einen Maibaum aufstellt, kann davon ausgehen, dass sich die Diebe an den jeweiligen Lokalbrauch (siehe Maibaumlandkarte) halten.

Dritte Regel: Keine Polizei! Maibaumdiebstahl ist Brauchtum und unterliegt den jeweiligen Brauchtumsregeln. Erst bei Gewaltaktionen oder Sachbeschädigungen sollte die Exekutive verständigt werden.

Regel Nummer vier dreht sich um das Auslösen des Diebsgutes, das – je nach Verhandlungsgeschick beider Parteien – in Form von Getränken und/oder einer Jause zu erfolgen hat. Auch hier gilt der jeweilige Lokalbrauch.

Fünfte Regel: Meinungsverschiedenheiten sind gütlich auszutragen. Das kann in Form eines spaßhaften Schauprozesses oder eines gemeinsamen Versöhnungsessens passieren.

Der letzter Punkt lautet „Brauchtum verpflichtet“. Wer am Brauchtum teilnimmt, sollte sich daher auch an die jeweiligen örtlichen Regeln halten.

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