Seniorenbund gegen
Sterbehilfe-Urteil

Seniorenbund-Chef LH a. D. Pühringer enttäuscht von VfGH-Entscheidung

Seniorenbund-Chef LH a. D. Pühringer
Seniorenbund-Chef LH a. D. Pühringer © OÖ Seniorenbund

Der Bundesvorstand des Seniorenbundes nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs mit Unverständnis zur Kenntnis.

„Auch wenn die aktive Sterbehilfe und die Verleitung zum Suizid weiterhin strafbar bleiben, hat der Verfassungsgerichtshof mit dieser Entscheidung den Grundsatz infrage gestellt, dass das Recht auf Leben das höchste und schützenswerteste Gut ist. Damit wurde die Büchse der Pandora geöffnet“, so der Bundesvorstand einstimmig.

Für Landesobmann LH a. D. Josef Pühringer ist die Entscheidung des Verfassungsgerichthofes „ein Damm- und Kulturbruch zugleich! Denn ab jetzt ist menschliches Leben nicht mehr bedingungslos wertvoll und als solches geschützt“.

Die Verfassungsrichter haben den Ball nun ans Parlament übergeben, der Nationalrat muss nun bis Ende nächsten Jahres ein Gesetz verabschieden, damit Missbrauch verhindert werde und Betroffene — von Druck unbeeinflusst — entscheiden können.

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„Da wünsche ich den Abgeordneten viel Glück, denn ob das geht, bezweifle ich heftig“, sieht Pühringer darin eine „Mammutaufgabe“. Und er appelliert an alle Abgeordneten, ihren Spielraum extensivst zu nützen: „Es darf ja nicht übersehen werden, dass der freie Wille bei Schwerstkranken und Hochbetagten, die womöglich unter Depressionen oder ähnlichem leiden, nur sehr schwer erkundbar ist. Es darf kein Erwartungsdruck entstehen, es darf die Frage nie und nimmer gestellt werden, auch nicht indirekt — steht so ein Leben, wie du es leben kannst, noch für die Kosten, die es verursacht? Solche Zeiten haben wir hinter uns!“, hebt Pühringer die Gefahr hervor, menschliches Leben zu bewerten und Druck auf Betroffene auszuüben.

Außerdem fordert der Seniorenbund den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Palliativmedizin und die Förderung der Hospizbewegung. Auch Hannes Hager, Präsident der „aktion leben österreich“, appelliert an die Politik, das Gesetz zur Beihilfe zum Suizid so zu gestalten, dass klar bleibt: Der Schutz des Lebens muss Vorrang haben.

„Jeder Mensch soll die Sicherheit haben, dass ein menschenwürdiges Leben von allem Anfang bis zuletzt möglich ist. Dafür ist die entsprechende Hilfe und Begleitung sicherzustellen.“

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