Sohn in Zehe geschossen – Bedingte Geldstrafe für Vater

Ein 59-Jähriger, der seinem Sohn im Jänner in Linz beim Hantieren mit einer Glock-Pistole in die Zehe geschossen hat, ist am Montag im Landesgericht Linz zu 9.000 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt auf drei Jahre nachgesehen, verurteilt worden.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Mann gab vor Gericht an, dass er der Meinung gewesen sei, in der Ladekammer der Waffe befinde sich keine Patrone mehr. Er gab aber zu, das nicht überprüft zu haben.

Er habe die Waffe schräg nach unten zwischen seinen Beinen gehalten und sei beim Abzug angekommen. Das sich lösende Projektil hatte die rechte Zehe seines 14-jährigen Sohnes durchschlagen.

Der 59-Jährige war vor Gericht voll geständig, was wie seine Unbescholtenheit mildernd gewertet wurde. Erschwerend war das Zusammentreffen zweier Vergehen – nach dem Waffengesetz und fahrlässige Körperverletzung. Die Waffe und das Zubehör wurden konfisziert.

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