Sonderbetreuungszeit ausgeweitet

Corona-Krise bringt mit November Rechtsanspruch auf vier Wochen

Betreuung

Die Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern oder zu Pflegenden als Ergänzung zum Pflegeurlaub wird ausgeweitet und es gibt nun auch einen Rechtsanspruch darauf.

Darauf hat sich die Bundesregierung mit den Sozialpartner verständig, ein entsprechender Initiativantrag wurde am Donnerstag in der Sondersitzung des Nationalrates eingebracht. Statt drei kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden, und sie gilt auch für Kinder in Quarantäne.

Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, dass heißt der Arbeitgeber bekommt die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Diese neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.

Lob von allen Seiten

Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) bezeichnete es als ein „Herzensanliegen“, auch in Krisenzeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken. „Die Regierung tut alles, um Eltern in dieser schwierigen Situation zu unterstützen“, bekräftigte Frauenministerin Susanne Raab und auch von der oö. ÖAAB-Landesobfrau LH-Stv. Christine Haberlander kommt Lob: „Dass künftig im Falle einer behördlichen Schließung von Schulklassen oder Kindergartengruppen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit besteht, gibt Eltern Sicherheit und bedeutet eine wichtige Unterstützung — vor allem für alleinerziehende Mütter.“

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nannte es „eine unverzichtbare Hilfe und Entlastung für die Frauen und Familien in Österreich.“

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Auch SPÖ und Arbeitnehmervertreter zeigten sich erfreut. SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek und Familiensprecherin Petra Wimmer sprachen von einem „wichtigen Schritt zur Unterstützung von Eltern in dieser schwierigen Corona-Situation“. Und Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sieht einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit für die Eltern.

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