Sozialpartner über Test-KV einig

Rechtsrahmen für Tests und Maskenpflicht in Österreichs Betrieben

Die Sozialpartner haben vereinbart, dass sie zu dem Thema der Corona-Tests und der Maskenpflicht am Arbeitsplatz einen Generalkollektivvertrag abschließen.

Ein Generalkollektivvertrag gilt für alle Unternehmen, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt bzw. für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Betrieben. Am Donnerstag soll der Nationalrat die rechtlichen Grundlagen für die Corona-Tests beschließen.

Testen, testen, testen

In einer gemeinsamen Aussendung betonen Sozialpartner und Industriellenvereinigung die Bedeutung der Teststrategie als zentraler Bestandteil der Bewältigung der Corona-Krise. Ziel sei es, die Covid-19-Pandemie einzudämmen, weitere Lockdowns zu verhindern und den Menschen die gewohnten Freiheiten Schritt für Schritt zu ermöglichen.

Der Generalkollektivvertrag soll wichtige arbeitsrechtliche und betriebliche Begleitmaßnahmen für flächendeckende, regelmäßige Covid-19-Tests bringen. Diese Tests in den Betrieben leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung.

Generalkollektivverträge sind in Österreich eher selten, der letzte wurde 1978 zum Urlaubsentgelt abgeschlossen. Ein weiterer GKV ist etwa die 1969 abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung zur Einführung der 40-Stunden-Woche.

Video
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Das könnte Sie auch interessieren