Blau-Weiß Linz und SV Ried freuen sich über Lizenz in erster Instanz

Alle Erstligisten mit Ausnahme des LASK haben in erster Instanz die Lizenz für die Fußball-Bundesliga erhalten. Die Liga informierte am Freitag über den Beschluss des zuständigen Senat 5. Anders als in den vergangenen drei Jahren ist auch die Wiener Austria unter den erfolgreichen Bewerbern.

Austria Wien, Austria Klagenfurt, Austria Lustenau und der TSV Hartberg bekamen die Lizenz unter bestimmten Auflagen. So müssen die Wiener und die Klagenfurter Austria künftig monatlich über ihre wirtschaftliche Situation Bericht ablegen, bei Austria Lustenau und Hartberg wurde das Strategiepapier „Fußball und soziale Verantwortung“ eingemahnt.

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Der FC Blau-Weiß Linz hat hingegen sofort alle Kriterien erfüllt und die Lizenz ohne Auflagen in erster Instanz erhalten. „Wir freuen uns sehr, auch heuer wieder die Bundesliga-Lizenz erhalten zu haben und alle Kriterien für die Zulassung erfüllt zu haben”, so Geschäftsführer Christoph Peschek: „Der Erhalt der Lizenz in erster Instanz ist eine weitere Bestätigung des eingeschlagenen Weges und der Wachstumsstrategie des Klubs.“

Eine Ebene tiefer bekamen Zweitliga-Spitzenreiter GAK, SKN St. Pölten, SV Ried, der FAC und die Admira die Lizenz für die höchste Leistungsstufe zugesprochen.

„Der Lizenzerhalt in erster Instanz für die Saison 2024/25 ist für uns als SV Guntamatic Ried die Bestätigung, dass der von uns eingeschlagene Weg positiv und erfolgreich fortgesetzt wird“, sieht sich SVR-Finanzvorstand Roman Simmer bestätigt.

Drei Zweitligisten ohne Lizenz

Drei aktuelle Zweitligisten stehen indes vorerst ohne Zulassung für die nächste Saison da: FC Dornbirn (finanzielle Gründe), DSV Leoben (finanziell) und SV Stripfing/Weiden (infrastrukturell). Erfolgreich um die Zulassung bemüht haben sich der ASK Voitsberg, SK Sturm Graz II (Regionalliga Mitte), SK Rapid II (Regionalliga Ost) und SC Imst 1933 (Regionalliga West). Verweigert wurde sie dem Kremser SC (Regionalliga Ost), Hertha Wels und den LASK Amateuren (beide Regionalliga Mitte) sowie Austria Salzburg (Regionalliga West).

Gegen den Senat-5-Beschluss können die Clubs bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee schriftlich Protest erheben – die Frist endet heuer am Montag, den 22. April. Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Montag, 29. April, getroffen sein. Damit endet dann der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga. Danach kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.

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