Der LASK ohne Lizenz: Das gab’s schon öfter

Mit der Saison 1996/97 hat die Fußball-Bundesliga das Lizenzierungsverfahren eingeführt. Ein Klub, der seitdem diesbezüglich immer wieder einmal für Schlagzeilen gesorgt hat, ist der LASK. Den Athletikern wurde heuer nicht zum ersten Mal die Lizenz verweigert. Bis auf einmal gab es aber immer ein Happy End. Der Rückblick.

2003: Rettung in wirklich letzter Sekunde. Der LASK bekommt am späten Abend des 30. Mai in dritter und letzter Instanz nach einer stundenlangen Sitzung des Ständig Neutralen Schiedsgerichts doch noch die Lizenz zugesprochen.

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2011: Dem LASK wird lediglich in erster Instanz keine Lizenz gewährt, dem Protest allerdings in der zweiten Runde stattgegeben. Nichtsdestotrotz steigt der Klub mit Ende der Saison 2010/11 aus der Bundesliga ab.

2012: Der 29. Mai ist einer der bittersten Tage Klubgeschichte. Den Athletikern wird auch in dritter und letzter Instanz, also vor dem Ständig Neutralen Schiedsgericht, die Lizenz verweigert und sie müssen dadurch sogar den Gang von der 2. Liga in die drittklassige Regionalliga Mitte antreten. Sportlich hatte man die Saison auf Rang zwei beendet.

2015: Dieser Fall macht große Hoffnung und ist ähnlich gelagert wie der aktuelle. Der LASK bekommt nach dem Rauswurf von Trainer Karl Daxbacher und der Installierung von Martin Hiden als Cheftrainer keine Lizenz, da Hiden nicht über die entsprechende Trainerlizenz verfügt.

Die 60-tägige Übergangsfrist war damals außer Kraft, weil man sich wie nun genau im Lizenzierungsverfahren zwischen Abgabe der Unterlagen und Urteil befand.  Damals wird kurzerhand Alfred Olzinger als „Strohmann“ installiert und die Linzer bekommen in zweiter Instanz problemlos die Lizenz.

2023: Der LASK bekommt zwar die Lizenz in erster Instanz, allerdings mit der Auflage, im Herbst eine „Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen“ zu liefern.  Das hatte mit dem Stadionneubau zu tun, der ja viel Geld kostete.

2024: Dem LASK wird zwei Tage nach der Ablöse von Cheftrainer Thomas Sageder die Lizenz in erster Instanz verweigert. Für den Klub unverständlich, wie er in einem langen Statement ausführte:

„Aufgrund des Trainerwechsels am vergangenen Mittwoch verweigerte der Senat 5 dem LASK die Lizenz für die kommende Saison in erster Instanz. Mit Thomas Darazs wurde von Beginn an ein Coach mit UEFA-Pro-Lizenz bei der Bundesliga als Cheftrainer gemeldet, womit sämtliche Vorschriften vollumfänglich erfüllt blieben. Infolgedessen ist diese Entscheidung für den LASK in keiner Weise nachzuvollziehen, weshalb umgehend Protest eingelegt wird“, heißt es darin.

Es dürfte sich tatsächlich nur um eine formale Sache handeln, der Klub die Lizenz in zweiter Instanz problemlos erhalten. Das zeigt auch dieses Statement vom Liga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Der Senat 5 hat die Trainer-Nachbesetzung so gewürdigt, dass nicht ausreichend klargestellt worden ist, dass ein Cheftrainer eine Pro-Lizenz hat.“

Er hätte auch sagen können, dass es sich um bürokratischen Unsinn handelt (aber das ist nur die unbedeutende Meinung des Autors dieses Artikels).

Der weitere Verlauf: Gegen den Senat-5-Beschluss können die Klubs innerhalb von acht Tagen (also bis 22. April) beim Protestkomitee schriftlich Protest einbringen. Das Protestkomitee wird dann binnen einer Woche bis 29. April entscheiden.

Damit endet dann der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga. Danach kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.

Von Roland Korntner

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