Ein Stellvertreterkrieg endete mit Vergleich, der sich für LASK wie Sieg anfühlt

Frankplan-Klage gegen LASK ging ins Leere

LASK-Rechtsanwalt Johannes Lehner (l./im Bild mit Präsident Siegmund Gruber) bewertete den Vergleich als „für den LASK sehr gut“.
LASK-Rechtsanwalt Johannes Lehner (l./im Bild mit Präsident Siegmund Gruber) bewertete den Vergleich als „für den LASK sehr gut“. © Korntner, APA/Fohringer

Zwei Tage vor dem Spatenstich zum Neubau der Raiffeisen Arena auf dem Linzer Froschberg musste der LASK in „Form“ der LASK Arena GmbH & Co KG sowie der LASK Baumanagement GmbH ein wichtiges Match vor dem Linzer Landesgericht — das VOLKSBLATT war als einziges Medium mit von der Partie — bestreiten. Mit einem für den Fußball-Bundesligisten erfreulichen Ausgang. Doch der Reihe nach.

Die Ausgangsposition: Die Firma Frankplan Baumanagement GmbH von Rudolf und Alexander Frank hatte den LASK wegen vermeintlichem Verdienstentgang auf die Zahlung von rund 483.000 Euro verklagt, wie das VOLKSBLATT am 17. August exklusiv berichtet hatte.

Die Vorgeschichte: Der Klub musste nach dem internen Streit unter den Freunden, der am 5. Februar 2021 in der Abberufung des ursprünglichen Projektleiters Manfred Zauner gipfelte, das Projektteam für den Neubau völlig neu aufstellen. Zudem zog er diverse Ausschreibungen und sogar bereits vergebene Verträge wieder zurück. Unter den Betroffenen eben auch die Firma Frankplan.

Die Gegenargumente des LASK: In der dem VOLKSBLATT vorliegenden Klagebeantwortung hatte der LASK die Kündigung auf 48 Seiten plus 19 Beilagen ausführlichst begründet. Darin führte Klubanwalt Dr. Johannes Lehner diverse und teils grobe Pflichtverletzungen sowie Mängel an. Auch am Donnerstag vor Gericht war die Rede von dem fehlenden Nachweis der Befähigung oder einer Haftpflichtversicherung sowie von mangelhafter Leistungserbringung. Es war die Rede von Mangelhaftigkeit wie unzureichende Planungsunterlagen, unterlassene Ausübung der Warnpflicht oder mangelhafte Ausschreibung des Gewerks. Auch das Wort Kollusion (= unerlaubtes Zusammenwirken mehrerer Beteiligter, um einen Dritten zu schädigen) fiel mehrmals. Es gilt diesbezüglich natürlich die Unschuldsvermutung.

LASK-Anwalt „Wir wollen niemanden vernichten“

Die Verhandlungsrunde: Dr. Katharina Kitzberger als Vertreterin der klagenden Partei Frankplan ortete in ihrer Präambel „einen Stellvertreterkrieg“, weil Frankplan ja von Manfred Zauner beauftragt worden war.

LASK-Anwalt Lehner stellte einen Stellvertreterkrieg in Abrede: „Wir wollen niemanden vernichten, sondern das, was geleistet wurde, auch bezahlen. Aber nicht mehr.“

Dr. Stefan Pfarrhofer wiederum befand, „dass die ganze Sache augenscheinlich schon sehr eskaliert ist.“ Zugleich stellte der Richter aber klar: „Was dahinter steht, was die Brisanz dieser Auseinandersetzung ausmacht, wird hier nicht behandelt werden.“

Der Kern der Sache: Es gehe primär, so Pfarrhofer, um die Frage, ob vom LASK die „Teilrechnungen vier und fünf in der Höhe von rund 76.000 Euro zu bezahlen sind plus wie viel vom Werkvertrag, der abbestellt wurde, zu bezahlen ist“, führte er aus. Deshalb brachte er sodann einen Vergleich ins Spiel: „Es macht Sinn, eine Lösung zu finden, bevor man in ein langes und teures Zivilverfahren geht“, so Pfarrhofer. Sein Vorschlag: Die offenen Teilrechnungen 4 und 5 in der Höhe von 76.000 Euro zu begleichen und damit die Causa zu beschließen.

LASK erreichte sogar Rechnungsabschlag

Der Vergleich: Zunächst schien es, als würde sich die klagende Partie dagegen sträuben. Doch die Drohung einer Widerklage des LASK mit Gegenforderungen, die durch die Zeitverzögerung entstehen (wie Erhöhung der Baukosten oder Einnahmenentgang) sorgte wohl für ein Umdenken. Frankplan-Anwältin Kitzberger sprach diesbezüglich sogar von drei Millionen Euro. Nach einer 15-minutigen Verhandlungspause ging es dann ziemlich rasch, es wurde nur noch um die genaue Formulierung diskutiert. Zudem erreichte der LASK sogar einen Abschlag.

Das Ergebnis im Wortlaut: „[…] die beklagten Parteien (=LASK) verpflichten sich, der klagenden Partei (=Frankplan) binnen 14 Tagen […] 50.000 Euro zu bezahlen. Mit diesem Vergleich sind sämtliche wechselseitige Verpflichtungen, insbesondere die Entgeltforderungen der klagenden Partei […] sowie auch die seitens der beklagten Partei behaupteten Ansprüche aus Vermögens- und Imageschäden bereinigt […] Ausgenommen sind Ansprüche, die sich aus vorsätzlichen strafrechtlich relevanten Handlungen ergeben.“

Die Reaktion des LASK: „Das ist eine für den LASK sehr gute und ich denke insgesamt eine gerechte Lösung“, befand Lehner.

Fazit: Nun gilt es nur noch die Widerrufsfrist abzuwarten, doch dieser Vergleich fühlt sich für den LASK wie ein Sieg an.

Eine Analyse von Roland Korntner

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