Kein schnelles Ende: Der Fall Boateng wird weiter verhandelt

LASK-Neuzugang steht in München wohl noch länger vor Gericht

Im Prozess gegen Jérôme Boateng vom Fußball-Bundesligisten LASK sind Verhandlungen über ein schnelleres Ende des Verfahrens erneut gescheitert. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage konnten sich nicht einigen, wie die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich in der Verhandlung vor dem Landgericht München I sagte. Das Gericht hatte diesen Vorschlag unterbreitet und in einem Rechtsgespräch mit den Verfahrensbeteiligten diskutiert.

Damit könnte sich der Prozess jetzt noch länger hinziehen. Erst kürzlich hatte das Gericht zwei weitere Verhandlungstage angesetzt und nun kündigte die Nebenklage an, auch Boatengs Mutter als Zeugin hören zu wollen. Ob sie wirklich geladen wird, war zunächst unklar. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte Richterin Hemmerich ein Rechtsgespräch angeregt, das aber ohne Ergebnis blieb. Ursprünglich sollte der 19. Juli der letzte Verhandlungstag sein, ein Urteil könnte im August fallen.

Die Vorwürfe, um die es in dem langwierigen Verfahren geht, liegen Jahre zurück: Die Ex-Freundin von Boateng wirft ihm vor, sie 2018 in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub attackiert zu haben. Sie gab an, der heute 35-Jährige habe ein Windlicht und eine Kühltasche nach ihr geworfen. Später habe er sie angespuckt, an den Haaren gezogen, mit beiden Händen ins Gesicht geschlagen und ihr in den Kopf gebissen.

Sie habe sich an den Glasscherben des zerbrochenen Windlichts geschnitten, Hämatome und Schürfwunden erlitten. Er habe ihr gedroht, er werde dafür sorgen, dass die gemeinsamen Kinder in ein Heim kommen, wenn sie ihn wegen des Vorfalls anzeigen sollte. Boateng hatte die Vorwürfe bestritten. Er gab an, sich nur gegen einen Angriff seiner damaligen Partnerin gewehrt und sie weggeschubst zu haben. Für dieses Schubsen entschuldigte er sich. In seiner ausführlichen Einlassung vor Gericht hatte er von einem “Alptraum“ gesprochen und Gewaltvorwürfe bestritten.

Am Freitag bekräftigte die Ex-Freundin ihre Vorwürfe und berichtete von einem weiteren Vorfall: Nach einer Geburtstagsfeier im Jahr 2016 habe Boateng sie zunächst am Aussteigen aus einem Auto hindern wollen. Als sie vor ihm weggerannt sei, habe er sie geschubst, sodass sie gefallen sei und ihre Hand an der Bordsteinkante verletzt habe. Am Unterarm sei damals ein Stück eines Knochens abgesplittert.

Zu Beginn des Prozesstages am Freitag hatte es indes erneut einen Disput zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Staatsanwältin gegeben. Die Richterin warf der Staatsanwaltschaft vor, ihr Aktenbestandteile vorzuenthalten und nicht objektiv zu ermitteln – wogegen sich die Staatsanwältin ausdrücklich verwahrte. Sie wies zudem Kritik der Richterin wegen eines weiteren immer noch laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Boateng zurück: Sie machte deutlich, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht vom Gericht vorschreiben lassen müsse, wie sie ihre Ermittlungen führe.

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der kürzlich vom italienischen Club US Salernitana zum LASK wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 wegen eines Angriffs auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil wegen durchgehender Rechtsfehler.

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