Trotz Strafreduzierung – LASK geht in die dritte Instanz

LASK-Präsident Siegmund Gruber © APA/Fohringer

Der LASK kündigte noch am späten Montagabend an, auch gegen das letztinstanzliche Urteil der Bundesliga vorgehen zu wollen. Das Protestkomitee hatte den Punkteabzug wegen unerlaubtem Mannschaftstraining zwar von sechs auf vier Zähler reduziert, doch das ist dem oberösterreichischen Fußball-Bundesligisten nicht genug.

Der Verein teilte in einer Aussendung mit, dass die Entscheidung des Protestkomitees „vonseiten des LASK nicht angenommen werden kann. Der Verein wird daher von seinem Recht auf Anrufung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts Gebrauch machen“, hieß es.

„Auch das Protestkomitee hat den grundlegenden Fehler des erstinstanzlichen Senates 1, der in die laufende Meisterschaft der heurigen Tipico Bundesliga eingegriffen hatte, nicht korrigiert“, führte der LASK als eine Begründung an. Zudem stehe dem Wunsch nach rascher Rechtssicherheit „die Sorgfaltspflicht der Vereinsorgane entgegen. Als Konsequenz dessen wird auf den uns zustehenden Instanzenzug nicht verzichtet werden können“, erklärten die Linzer.

Offene Frage nach Saisonende

Der LASK selbst sei es, den durch das laufende Verfahren die “größte Unsicherheit hinsichtlich Belegung eines konkreten internationalen Startplatzes“ treffe. „Die dadurch bedingten Schwierigkeiten bezüglich der Planung der nächsten Saison müssen wir in diesem Sinne in Kauf nehmen.“

Fakt ist, dass damit mit Ende der Meisterschaft am 5. Juli die eine oder andere Endplatzierung, eventuell sogar der Meister, noch nicht endgültig feststehen wird. Denn der Klub aber der Zustellung des Langurteils vier Wochen Zeit, das Ständig Neutrale Schiedsgericht anzurufen. Selbst für den Nennschluss der österreichischen Europacup-Starter an die UEFA am 3. August könnte es eng werden.

Die Aussendung des Klubs im Wortlaut:

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die heute Abend erfolgte Entscheidung des Protestkomitees vonseiten des LASK nicht angenommen werden kann.

Der Verein wird daher von seinem Recht auf Anrufung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts Gebrauch machen.

Auch das Protestkomitee hat den grundlegenden Fehler des erstinstanzlichen Senates 1, der in die laufende Meisterschaft der heurigen Tipico Bundesliga eingegriffen hatte, nicht korrigiert.

Präsidium und Geschäftsführung des Vereins hätten es bevorzugt, das Verfahren bereits mit heutigem Tag abzuschließen, dem Wunsch nach rascher Rechtssicherheit steht allerdings die Sorgfaltspflicht der Vereinsorgane entgegen. Als Konsequenz dessen wird auf den uns zustehenden Instanzenzug nicht verzichtet werden können.

Es ist der LASK selbst, den durch das laufende Verfahren die größte Unsicherheit hinsichtlich Belegung eines konkreten internationalen Startplatzes trifft. Die dadurch bedingten Schwierigkeiten bezüglich der Planung der nächsten Saison müssen wir in diesem Sinne in Kauf nehmen.

Die Vertreter des LASK dürfen Sie weiterhin um Verständnis bitten, dass aufgrund des laufenden Verfahrens von Klubseite keine öffentlichen Äußerungen und Einschätzungen erfolgen werden.

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