Staatsanwaltschaft ermittelt nach Suizid in oö. Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft Wels ermittelt im Fall eines Häftlings, der sich im Sommer 2020 in der Justizanstalt Asten in Oberösterreich das Leben genommen hat, gegen drei Mitarbeiter der Justizanstalt wegen fahrlässiger Tötung und Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen.

Behördensprecherin Silke Enzlmüller bestätigte der APA einen Bericht in den „Oberösterreichischen Nachrichten“. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) war schon mit dem Fall befasst.

Der 39-Jährige war psychisch krank – paranoide Schizophrenie – und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, nachdem er 2015 seinen Untermieter erschlagen hatte. Nachdem der Wiener aus der Josefstadt nach Asten verlegt worden war, schlugen die Medikamente und Behandlungen an, sodass sich der Zustand des Mannes verbesserte, berichteten die OÖN.

In der Expertise der psychiatrischen Gutachterin Adelheid Kastner heiße es 2018, dass bei dem Insassen „aktuell keine Gründe vorliegen, die befürchten ließen, dass er wieder strafbare Handlungen begehen werde“. Er sei „erkrankungs- und behandlungseinsichtig“. Doch diese Stabilität des Patienten sei „noch nicht unter entlassungsanalogen Bedingungen überprüft“ worden, sodass „ehebaldigst“ eine „Unterbrechung der Unterbringung“ überprüft werden sollte.

Der Betroffene habe in der Folge eine Beschwerde gegen die weitere Unterbringung eingelegt, da sich seine seelische Erkrankung zurückbilde und er keine Gefahr für andere mehr darstelle. Ausgänge und Spaziergänge mit seiner Mutter seien ihm erlaubt worden, weitere Lockerungen lehnten aber sowohl die Anstalt als auch die Vollzugsgerichte ab.

Im Juli 2020 wurde dem Mann dann eine Unterbringung in eine Wohneinrichtung in Aussicht gestellt, heißt es laut Zeitung in der aktuellen Entscheidung des EGMR. Doch um dies zu ermöglichen, müsse seine Medikation erhöht werden. Dies habe der Insasse abgelehnt, weil er schwere Nebenwirkungen befürchtete. Zehn Tage später wurde er tot aufgefunden. Er hatte sich erhängt.

Der EGMR überprüfte die Rechtmäßigkeit der Anhaltung. Zu einer Verurteilung der Republik kam es nicht, das Prozedere endete mit einem Vergleich, sagte die Juristin Sonja Vrbovszky vom Verein „Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug“ (SiM), die den Häftling betreut hatte gegenüber der Zeitung.

Der Verein habe auch die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, sagte Enzlmüller der APA. Darin werde behauptet, dass vonseiten der Justizanstalt die Medikation des 39-Jährige geändert wurde und das zu seinem Selbstmord führte. Zurzeit sei ein psychiatrisches Gutachten offen, ob eine Änderung der Medikation notwendig war. Dann werde geprüft ob ein Verschulden der Justizanstalt vorliegt.

Vrbovszky äußerte laut OÖN den Verdacht, dass der Insasse Suizid verübte, weil ihm keine bedingte Entlassung gewährt worden sei. „Er kannte die schweren Nebenwirkungen einer höheren Medikation“, so die Juristin. Die Situation sei für den Insassen „aussichtslos“ gewesen.

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