Sterbeverfügung für Schwerstkranke

Kirche kritisiert Gesetz für den „Assistierten Suizid“ — Hospiz- und Palliativ-Ausbau kommt

Mit Jahresbeginn tritt das „Sterbeverfügungsgesetz“ in Kraft, das für schwer oder unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit des assistierten Suizids bringt. Es war notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof das bisherige strenge Verbot der Hilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hatte. Das neue Gesetz war im Dezember im Nationalrat von ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos beschlossen worden, die FPÖ stimmte nicht mit.

Um einen Missbrauch der Sterbeverfügung zu verhindern, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Die betreffende Person muss volljährig sein, zwei Ärzte müssen bestätigen, dass die Person entscheidungsfähig ist. Die Krankheit muss eindeutig diagnostiziert sein — und es muss ein Aufklärungsgespräch mit einem Arzt geführt werden. Ist das alles erfolgt, kann nach einer Frist von zwölf Wochen — bei Menschen, die nur mehr sehr kurze zeit zu leben haben zwei Wochen — bei einem Notar oder Patientenanwalt eine „Sterbeverfügung“ erricht werden. Mit dieser erhält man Zugang zu einem letalen Präparat, das in Apotheken ausgefolgt wird.

Laut Justizministerin Alma Zadic soll aber auch sichergestellt werden, dass „niemand den Weg des Sterbens wählen soll wenn es andere Möglichkeiten gibt“. Deshalb werde die Hospiz- und Palliativversorgung flächendeckend ausgebaut. Dafür stünden 108 Mio. Euro zur Verfügung und das Gesetz sei bereits begutachtet. Und im Ministerrat seien 205 Mio. Euro für die Suizidprävention beschlossen worden.

„Unmögliche Vorstellung“

Dessen ungeachtet kommt aus der Katholischen Kirche weiter Kritik an der neuen Regelung. Nach den Worten von Kardinal Christoph Schönborn sei dies nicht nur eine Wunde für Christinnen und Christen, „sondern für viele Menschen, die das Leben als Ganzes sehen und für die die Vorstellung, einem Menschen aktiv zu helfen, sich umzubringen, eine unmögliche ist“. Man müsse sehr aufpassen, dass man nicht in die Sprachfalle gerate. „Da wird der Satz ,in Würde sterben dürfen’ gewissermaßen beschlagnahmt für den Assistierten Suizid“. Die gesamte Kultur der Sterbebegleitung komme in den Verdacht, dass sie nicht würdig ist, kritisierte der Wiener Erzbischof erst vor wenigen Tagen.

Keine gänzlich offene Tür

ÖVP-Klubobmann August Wöginger indes hatte kürzlich im VOLKSBLATT-Interview betont, dass man im Parlament ohne ÖVP nicht zu einem Gesetz gekommen wäre, „mit dem die Tür, die in Bezug auf den Assistierten Suizid zur Gänze offenstand, bis auf einen Spalt wieder zugemacht wurde“. Man habe sehr einschränkende Maßnahmen gesetzt.

Drei Millionen in OÖ

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Oberösterreich stellt für die Erweiterung des Hospiz- und Palliativangebotes im Jahr 2022 laut LH-Stv. Christine Haberlander rund drei Millionen Euro zur Verfügung. „Unser Ziel ist, schwer erkrankte Menschen in den letzten Wochen ihres Lebens an der Hand zu nehmen und würdevoll zu begleiten, aber auch die Angehörigen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen“, so Haberlander. Mit dem weiteren Ausbau sollen nächstes Jahr insgesamt fünf Hospize mit 34 bis 42 Plätzen für unheilbar kranke und sterbende Menschen zur Verfügung stehen.

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