Meinung

von Christian Haubner

Steter Tropfen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen den Einspruch Österreichs in Sachen AKW Hinkley Point C ist – wie generell Urteile ordentlicher Gerichte – natürlich zu akzeptieren. Das Urteil stellt auch per se kein Problem dar.

Problematisch ist vielmehr die rechtliche Regelung, auf deren Grundlage das Urteil gefällt wurde. Konkret ist das der Euratom-Vertrag, der unter anderem die Entwicklung der Atomindustrie sowie die Förderung der friedlichen kerntechnischen Forschung zum Inhalt hat.

Und dieser Euratom-Vertrag ist Teil des EU-Gemeinschaftsrechts. Weil gemäß des EU-Vertrages Beihilfen nicht notwendigerweise ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgen müssen, sind Staatshilfen für den Betrieb von Atomkraftwerken rechtens.

Das Gute daran: Rechtsnormen können geändert werden. Das gilt auch für den Euratom-Vertrag. Dass dieses Vorhaben nicht zuletzt aufgrund des Erfordernisses der Einstimmigkeit alles andere als einfach und auch nicht kurzfristig umsetzbar ist, liegt auf der Hand.

„Eine Diskussion über Gefahren der Atomkraft am Laufen zu halten, mag mühsam sein. Es ist aber deshalb nicht weniger richtig.“

Aber steter Tropfen höhlt den Stein. Eine Diskussion über die Gefahren der Atomkraft am Laufen zu halten, wie Österreich das tut, mag mühsam sein. Es ist aber deshalb nicht weniger richtig.

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