Strache wieder wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit vor Gericht

Video
Ich möchte eingebundene Video Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache steht seit heute, Dienstag, erneut vor Gericht. Im Großen Schwurgerichtssaal musste sich der ehemalige Vizekanzler dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft stellen, dem befreundeten Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz gegen Spendengelder einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft zu haben. Beide Angeklagte wiesen alle Vorwürfe zurück und bekannten sich „nicht schuldig“. Insgesamt sind sechs Prozesstage anberaumt.

Konkret warf die Staatsanwaltschaft Strache und Stieglitz vor, dass der Unternehmer dem FPÖ-nahen Verein „Austria in Motion“ 2017 in vier Tranchen zu je 2.500 Euro insgesamt 10.000 Euro mit dem Betreff „wie vereinbart“ gespendet hat. Strache soll im Gegenzug dafür gesorgt haben, dass Stieglitz bei der Asfinag landete.

Auch wenn die Summe von 10.000 Euro nicht allzu hoch erscheint, kann sie für die Beschuldigten enorme Konsequenzen haben. Ab 3.000 Euro ist nämlich das Delikt der Bestechlichkeit und Bestechung gegeben – und darauf steht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren.

Die Staatsanwaltschaft warf Stieglitz zudem vor, Strache und den ehemaligen Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) 2019 zur Feier seines 50. Geburtstages nach Dubai eingeladen zu haben. Zwar folgten beide ehemalige Spitzenpolitiker dieser Einladung nicht, da Strache aber laut der Anklage die Einladung zuerst angenommen hatte, sei dies beim ehemaligen Vizekanzler irrelevant. Auch eine Einladung in den Wiener Palazzo-Palast an Strache und Hofer – plus deren Ehefrauen – wertete die Staatsanwaltschaft als eine illegale Zuwendung.

Bei dem Prozess wies der Anwalt von Stieglitz, Andreas Pollak, die Vorwürfe zurück. Seinen Mandanten und Strache verbinde eine langjährige Freundschaft, bei der es immer wieder zu gegenseitigen Einladungen gekommen sei. Stieglitz habe die Freundschaft zu dem ehemaligen Spitzenpolitiker auch weiter aufrechterhalten, als dieser über das Ibiza-Video gestolpert war.

In einer Kurznachricht kurz nach dem Rücktritt lud der Unternehmer Strache etwa in sein Haus in Südfrankreich ein, um sich zu erholen. „Steh wieder auf, ich hab Dich lieb“, ließ er seinen Freund damals wissen.

Auch Stieglitz betonte bei seiner Einvernahme, die enge Freundschaft, die ihn vor allem mit Strache verband. Der ehemalige Vizekanzler und Hofer seien für ihn keine Amtsträger, sondern „der Heinz-Christian und der Norbert“ gewesen. Der Unternehmer wies auch alle Anschuldigungen zurück. Er habe in seinem Leben „stets den geraden Weg gewählt“ und sei völlig unbescholten.

Die Summe von 10.000 Euro habe Stieglitz demnach gespendet, weil er der FPÖ für einen Wahlkampf gratis einen „super Bus“ zur Verfügung stellen wollte. Die FPÖ fand zwar Verwendung für den Bus, bestand aber darauf, Miete dafür zu bezahlen. Um nicht in Verdacht zu kommen, „sich an der Partei zu bereichern“, habe er deshalb die Summe gespendet.

Stieglitz wies vehement zurück, dass er sich für die Spende eine Gegenleistung wie etwa einen Aufsichtsratposten erwartet hätte „Es war eine Rückversicherung“, sagte der Unternehmer. Seitens der FPÖ gab es dafür auch keinerlei Zuwendungen, nicht einmal ein Dankesschreiben. Gemeldet hätten sich bei ihm später wegen der Spende lediglich „die Medien“.

Dass bei den Zahlungen als Betreff „wie vereinbart“ angegeben war, sei auf den Usus in seiner Firma zurückzuführen. Die Mitarbeiterin, die für sämtliche Überweisungen zuständig ist, schreibe demnach auf alle nicht klar zuordenbare Zahlungen diesen Betreff, erklärte Stieglitz. Beim Durchforsten der Zahlungen sei man in Stieglitz Firma auf mehr als 60 derartige Überweisungen gestoßen. Diese sollen nun dem Gericht vorgelegt werden.

Anwalt Pollak unterstrich zudem, dass Stieglitz aufgrund seiner umfangreichen beruflichen Tätigkeit für den Aufsichtsrat qualifiziert gewesen sei. Dem folgte auch Straches Rechtsvertreter, Johann Pauer. Pauer wies zwar sämtliche Vorwürfe gegen Strache zurück, unterstrich aber auch, dass diese selbst dann „nicht strafbar“ wären, wenn sie stimmen würden.

Der Prozess geht insgesamt über sechs Tage. Den nächsten Termin bei Richterin Monika Zink hat Strache bereits morgen, Mittwoch. Für Freitag ist der Dritte Nationalratspräsident und frühere FPÖ-Chef Norbert Hofer als Zeuge geladen. Gegen ihn hatte die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft in dieser Causa ebenfalls ermittelt, das Verfahren aber eingestellt. Das Urteil ist erst mitten im Sommer zu erwarten: Am 26. Juli ist der letzte von sechs Verhandlungstagen anberaumt.

Der Prozess ist nicht die einzige juristische Baustelle des ehemaligen Vizekanzlers. Ende August wurde Strache am Wiener Landesgericht – nicht rechtskräftig – wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft im Prozess um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) verurteilt worden.

Das könnte Sie auch interessieren