Strafanträge gegen Wilderer-Bande

Acht Personen müssen sich am 2. Juni in Wels vor Gericht verantworten

Einer der bisher größten Fälle von organisierter Wilderei wird am 2. Juni am Landesgericht Wels verhandelt.

Acht Personen im Alter von 20 bis 53 Jahren, die zwischen 2017 und Mai 2020 vor allem im Salzkammergut ihr Unwesen getrieben haben, müssen sich unter anderem wegen Eingriffes in fremdes Jagd- und Fischereirecht, aber auch Vergehen nach dem Waffengesetz und Hehlerei verantworten.

„Ihnen drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft“, sagt Silke Enzlmüller, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Wels im VOLKSBLATT-Gespräch.

Dutzende Tiere erlegt

Laut Strafantrag haben die Wilderer in unterschiedlicher Zusammensetzung Dutzende Tiere – jagdbares Wild ebenso wie geschützte Arten – getötet, die Schadenssumme bewegt sich im fünfstelligen Bereich.

Bei Hausdurchsuchungen wurde eingefrorenes Fleisch, Trophäen, Schusswaffen und Munition gefunden. Laut Enzlmüller kam der Fall im Zuge von Ermittlungen gegen eine andere Person ins Rollen, die in der Folge die Mitglieder der Wilderer-Bande belastete. Die acht Personen hätten sich geständig gezeigt.

Von Heinz Wernitznig

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