Strafe wegen Versammlung für „autofreien Hauptplatz“ in Linz bestätigt

Noch kann die Polizei geplante Demos der Bewegung Autofreitag, die eine Zufahrt zum Linzer Hauptplatz blockieren wollen, nicht untersagen.

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat die Geldstrafe wegen einer unangemeldeten Versammlung für einen „autofreien Hauptplatz“ am 29. Juli in Linz bestätigt.

Allerdings hat es die Höhe der Strafe von 500 auf 150 Euro reduziert, informierte das Gericht in einer Aussendung. Gegen das Straferkenntnis hatte sich der Organisator der Kundgebung beim LVwG beschwert, da es sich um eine Spontanversammlung gehandelt habe.

Die Landespolizeidirektion Linz hatte die angezeigte Veranstaltung für einen „autofreien Hauptplatz“ per Bescheid untersagt.

Nachdem sich an diesem Tag am Ort der ursprünglich geplanten Demo dann doch mehrere Personen zusammenfanden, die unter anderem gemeinsame Fotos mit Transparenten und Schildern aufnahmen, schritt die Polizei ein. Sie verhängte eine Geldstrafe wegen Abhalten einer nicht angemeldeten Versammlung und damit wegen des Verstoßes der Anzeigepflicht.

Dagegen wehrte sich der Organisator der ursprünglichen Kundgebung und legte beim LVwG Beschwerde ein und blitzte jetzt damit ab. Denn eine vom Organisator angenommene Spontanversammlung habe nicht vorgelegen, da von den Versammlungsteilnehmern bereits Schilder und Transparente mitgebracht wurden.

Allerdings ist nach Ansicht des Gerichts die Strafe mit 500 Euro zu hoch gegriffen. Wegen der kurzen Dauer von nur wenigen Minuten setzte es die Strafe auf 150 Euro herab. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und/oder eine außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden.

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