Tödlicher Unfall von Adlwang: Strafantrag gegen Lenker

Staatsanwaltschaft Steyr wirft jungem Mann, der 0,96 Promille intus hatte, grob fahrlässige Tötung vor — Noch kein Prozesstermin

Gericht

Die Staatsanwaltschaft Steyr hat vergangene Woche nach Einlangen eines Kfz-technischen Gutachtens Strafantrag gegen einen 19-jährigen Autolenker eingebracht, der am 19. April einen Unfall mit zwei Toten in Adlwang (Bezirk Steyr-Land) verursacht hatte. „Der junge Mann muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten“, sagt Behördensprecherin Julia Rauscher zum VOLKSBLATT.

Die Anklagebehörde legt dem 19-Jährigen zur Last, den Pkw unter Alkoholeinfluss – er hatte laut Blutuntersuchung 0,96 Promille intus – gelenkt zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft, einen Prozesstermin am Landesgericht Steyr gibt es noch nicht.

Bei dem Verkehrsunfall waren wie berichtet die Mitfahrer des Lenkers – ein 20-Jähriger und eine 15-Jährige – ums Leben gekommen, nachdem der Pkw von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt war. Der Lenker war nach dem Unfall kurz bewusstlos. Er konnte dann aber aussteigen und Hilfe holen.

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