Tourismusministerium präzisiert Angaben zu Lokal- und Hotelöffnung

Wegen Verwirrungen in der Gastronomie und der Hotellerie rund um die Öffnungstermine für die Branchen nach dem Corona-Lockdown stellte das Tourismusministerium in einer Aussendung am Freitag klar, dass die Gastronomie wie angekündigt am 15. Mai und die Hotellerie am 29. Mai wieder aufsperren darf.

Für die „Verwirrungen“ hatte gesorgt, dass in der Donnerstagnacht kundgemachten „Lockerungsverordnung“ des Gesundheitsministers der Stufenplan für die weitere Öffnungen nicht abgebildet ist, erklärte ein Ministeriumssprecher.

Denn die nächsten Schritte sind, wie bei der Präsentation des Öffnungsplanes seitens der Regierung unterstrichen wurde, abhängig von der Entwicklung der Corona-Zahlen. Somit gelten die mit 1. Mai noch nicht aufgehobenen Betretungsverbote – etwa in Beherbergungsbetrieben oder Gastronomie – vorerst einmal, solange diese Verordnung in Kraft ist, also bis 30. Juni.

Das habe bei Unternehmern die Angst geschürt, dass die Öffnung der Gastronomie und Hotellerie bis Ende Juni verschoben wird, erläuterte ein Ministeriumssprecher. Aber: „Die Öffnung der Gastronomiebetriebe wird wie vorgesehen am 15. Mai erfolgen. Die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Freizeitanlagen sowie Seilbahnen wird mit 29. Mai folgen“, betonte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) laut einer Aussendung am Freitag.

Neben Gastronomiebetrieben dürfen ab 15. Mai auch Outdoorbereiche der Tiergärten wieder öffnen. „Die entsprechenden Verordnungen werden vom Gesundheitsministerium erlassen“, wurde in der Aussendung angekündigt.

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