Meinung

von Markus Ebert

Umweg Impfpflicht

Kommentar zur Impfpflicht.

Vom Bundespräsidenten auf das verfassungsmäßige Zustandekommen geprüft und dasselbe beurkundet, vom Bundeskanzler gegengezeichnet, am Freitag auch kundgemacht und ab Samstag in Kraft: Das „Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen Covid-19“ hat die letzten formalen Hürden genommen.

Weil bekanntlich auch in Österreich nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht scheint, passiert den ungeimpften Menschen vorerst einmal nichts. Bis 16. März gibt es quasi eine Nachdenkpause, ob man sich nicht lieber doch den Stich geben lässt, um dem Virus etwas entgegenhalten zu können.

Apropos entgegenhalten: Um der Impfpflicht abseits medizinischer Bedenken etwas entgegenzuhalten, wird nun der Verfassungsgerichtshof mit Anträgen geflutet werden. Das ist natürlich das gute Recht eines Staatsbürgers, wer diesen Weg einschlägt muss aber auch wissen, dass er sich zum Werkzeug insbesondere der Kickl-FPÖ macht.

Im Übrigen wird freilich auch der Gang zum Höchstgericht das Virus nicht beeindrucken, die Antwort auf die Pandemie — und damit für eine Rückkehr in ein weitgehend normales Leben — lautet nun einmal Impfung. Dass es dafür ein Gesetz gebraucht hat, ist ein leider unvermeidlicher Umweg.

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