Väter nur selten und kurz in Karenz

Rechnungshof-Bericht: Entlastung der Frauen wurde nicht erreicht

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Lediglich 4,5 Prozent der genehmigten Anspruchstage des Kinderbetreuungsgeldes entfallen auf Männer.

Das Resümee des aktuellen Rechnungshof-Bericht zu den „Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz“ ist daher: „Die effektive Entlastung von Frauen und eine gleichmäßigere Aufteilung der Betreuungspflichten wurde nicht erreicht.“

Die zeitliche Beteiligung von Männern stieg zwar in den Jahren 2005 bis 2009 von 3,3 auf 4,5 Prozent. Seither stagnieren die Zahlen jedoch. Auch im Jahr 2018 nahmen Männer nur 4,5 Prozent aller Anspruchstage wahr.

Insgesamt wurden 2018 rund 1,2 Milliarden Euro an 130.000 Anspruchsberechtigte ausgezahlt. Die Verteilung zwischen Frauen und Männern ist „extrem ungleich“. Und noch ein interessantes Detail: Väter nahmen vorzugsweise in den Monaten Juli und August das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch.

Differenz zu Ministerium

Die Differenz betreffend Väterbeteiligung erklärt der Rechnungshof folgendermaßen: Das Familienministerium berechnet den Prozentsatz jener Väter, die insgesamt Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nahmen. So kam es etwa im Jahr 2017 auf eine Väterbeteiligung von 19,4 Prozent.

Der Rechnungshof hat für seine Analyse allerdings die exakten Tage herangezogen, an denen Frauen und Männer jeweils das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen haben. Für die Zukunft empfiehlt er dem Ministerium jedenfalls, weitergehende Maßnahmen zur Erhöhung der Väterbeteiligung zu prüfen.

Zusätzliche Kritik kommt vom Rechnungshof bezüglich der Erledigungsdauer bei der Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes, die sich in der Zuständigkeit der Krankenversicherungsträger befindet. Verzögerungen entstanden durch Wartezeiten bei Rückfragen an Antragstellende beziehungsweise an andere Behörden, aber auch durch interne Prozesse.

Weiters wiesen Prüfer in ihrem Bericht darauf hin, dass für die optimale Ausgestaltung des Leistungsanspruchs die „genaue Kenntnis der komplexen rechtlichen Grundlagen“ erforderlich ist. Ohne Hilfe seien Bürger oftmals überfordert, schreibt der Rechnungshof. Daher empfiehlt er sowohl Ministerium als auch der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), ihr Beratungs- und Informationsangebot vermehrt an die Bedürfnisse der Eltern anzupassen.

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