
Weil sie im Internet Tickets für Fußballspiele verkauft, aber nie ausgeliefert, und unter falschem Namen Waren bestellt hatte, fasste eine 27-Jährige am Donnerstag am Landesgericht Linz nicht rechtskräftig vier Monate bedingt aus.
Zudem muss die Frau, die an Kaufsucht leidet, Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Der Schaden beträgt gut 10.000 €.
Bewährungshilfe angeordnet
Auf einer Online-Plattform soll die Frau von April bis Oktober des Vorjahres 28 Fußballfans um insgesamt 9700 Euro geprellt haben. Zudem wird ihr vorgeworfen, Fußball-Trikots um 450 Euro bestellt zu haben – auf den Namen ihres Psychotherapeuten. Vor Gericht gab die 27-Jährige alles zu. „Ich habe damit angefangen und dann nicht mehr aufhören können“, sagte sie und zeigte sich bereit, den Schaden gutzumachen.
Dafür wird die Frau, die derzeit von der Mindestsicherung lebt, aber einen Job brauchen, meinte der Richter. Ein Bewährungshelfer soll sie bei der Suche nach Arbeit und in ihrer Therapie unterstützen. Die Strafe – vier Monate wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs sowie betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs – wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss die Angeklagte den Geschädigten einige tausend Euro zurückzahlen.