„Verleumdungen entgegentreten“

Finanzminister Blümel legt in der vermuteten Spenden-Causa eidesstattliche Erklärung vor

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Dieser Erklärung zufolge gab es vom Glücksspielunternehmen Novomatic weder an die ÖVP noch an ÖVP-nahe Vereine Spendengelder „als Gegenleistung für politisches Handeln“. Blümel unmissverständlich: „Wer etwas anderes behauptet, der wird von mir geklagt werden.“

Seit Blümel Anfang der Woche über Medienberichte erfuhr, dass er in der Causa Casinos von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt wird, hat die Sache ziemlich Fahrt aufgenommen.

Einerseits gipfelte die Causa am Donnerstag in einer Hausdurchsuchung bei Blümel, andererseits fordert die Opposition geschlossen den Rücktritt des Finanzministers, zudem haben SPÖ, FPÖ und Neos für nächste Woche Dienstag gemeinsam eine Sondersitzung des Nationalrats beantragt. Die Blauen wollen überhaupt, dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen die gesamte Regierung entlässt.

Kalendereintrag „Kurz“ führte WKStA in die Irre

Ins Visier der Ermittler geriet Blümel aufgrund einer SMS des damaligen Novomatic-Chefs Harald Neumann, der Blümel — er war damals Wiener ÖVP-Chef — um einen Termin bei ÖVP-Chef Sebastian Kurz — damals Außenminister — bat. Novomatic hatte Probleme in Italien, laut Blümel es sei das „täglich Brot des Außenministeriums“, Unternehmen im Umgang mit ausländischen Behörden zu helfen.

Blümel bat in weiterer Folge den damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, um einen Rückruf bei Neumann. Nicht erwiesen ist, ob das Finanz- oder das Außenministerium tatsächlich für Novomatic tätig geworden ist.

Kurios ist, warum es auf Betreiben der WKStA zur Razzia bei Blümel gekommen ist — weil sich nämlich für den 27. Juli 2017 im Kalender von Novomatic-Eigentümer der Eintrag „Kurz“ findet. Doch die Mutmaßung, es handle sich dabei um ÖVP-Chef Kurz, war falsch, gemeint war die Novomatic-Aufsichtsrätin Martina Kurz.

Graf ließ am Freitag über seinen Anwalt Christopher Schrank wissen, dass er weder zu Kurz noch zu Blümel jemals Kontakt gehabt habe. Laut Schrank hat die WKStA wegen des Termineintrags weder bei ihm noch bei Graf nachgefragt.

„Das zeugt von wenig gewissenhafter Arbeit“

Dieser Umstand ließ ÖVP-Klubobmann August Wöginger grantig werden. „Dass es aufgrund einer Namensverwechslung bei einem Kalendereintrag zu einer Hausdurchsuchung bei einem Regierungsmitglied gekommen ist, zeugt von wenig gewissenhafter Arbeit“, meinte er in Richtung WKStA. Diese Art von Verwechslung „mit gravierenden Folgen stimmt sehr nachdenklich“.

Im Übrigen erinnerte Wöginger ebenso wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler an das Verhalten anderer beschuldigter Politiker. Für Blümel müsse derselbe Maßstab gelten wie für Landeshauptmann Peter Kaiser (Top Team-Affäre), Ex-Bundeskanzler Werner Faymann und Ex-Minister Josef Ostermayer (SPÖ) (beide Inseraten-Affäre). Sie alle hätten ihre Funktion weiter ausgeübt und die Verfahren seien eingestellt worden. Die Statistik zeige nämlich, dass der größte Teil der angezeigten Personen unschuldig sei: „Die WKStA hat seit ihrer Einrichtung im Jahr 2009 mittlerweile rund 40.000 Personen als Beschuldigte geführt. Nur ein Prozent davon war am Ende auch schuldig.“ Die Objektivität von Verfahren dürfe nicht durch mediale Vorverurteilung gefährdet und das Prinzip der Unschuldsvermutung damit zur leeren Floskel werden, so Edtstadler.

Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer nannte Rücktrittsaufforderungen zwar verfrüht, forderte Blümel aber auf, „unverzüglich alle Fakten auf den Tisch zu legen“.

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