Vörös: „Europa, aufwachen bitte!”

Ungarischer Ex-Verfassungsrichter beklagt Tatenlosigkeit der EU gegen Orbans Notstandsgesetz

Imre Vörös: Wird Ungarns Rechtsordnung generell in eine Not standsrechtsordnung auf Dauer umgewandelt?
Imre Vörös: Wird Ungarns Rechtsordnung generell in eine Not standsrechtsordnung auf Dauer umgewandelt? © privat

Ungarns Regierung macht eifrig Gebrauch vom Corona-Notstandsgesetz, wobei fraglich ist, ob es immer um die Virenbekämpfung geht.

Der ehemalige Verfassungsrichter Imre Vörös prangert im VOLKSBLATT-Gespräch die Zustände in seinem Land an, wo auf das Verbreiten von „Gerüchten“ neuerdings bis zu fünf Jahre Haft stehen. Einige Journalisten wurden bereits angezeigt, weshalb auch Vörös mit öffentlicher Kritik zunächst zögerte.

In Ungarn herrschen „Orwell’sche Zustände“

Mittlerweile aber überwiegen seine Bedenken wegen exzessiver Einschränkungen von (Grund-)Freiheiten in Ungarn die Sorge um die eigene Freiheit. Der Träger des Großen Silbernen Verdienstorden der Republik Österreich spricht nun offen über „Orwell’sche Zustände“ in seinem Land. „Regierungsverordnungen verfügen, dass der Minister für Technologie und Informatik alle persönliche Daten einsehen kann, und alle staatliche Organe, Unternehmen und Privatpersonen sind verpflichtet sein Ersuchen zu erfüllen“, so das Mitglied der Ungarischen Akademie der Wissenschaften. Dasselbe gelte für den Operativen Stab unter Leitung von Premier Viktor Orban, welcher für den sogenannten Gefahrenzustand gegründet wurde und von niemandem kontrolliert werde. Vörös fehlt das Verständnis dafür, dass die Regierung Zugriff auf jegliche Personaldaten hat: „Der in unserem Grundgesetz festgeschriebene Datenschutz existiert nicht mehr.“

Unternehmen unter Militärverwaltung

Die Notstandsgesetze bekommt auch die Wirtschaft drastisch zu spüren. 184 Unternehmen in den Bereichen Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Verkehr, Energie, Kommunikation und Finanzwirtschaft wurden per Verordnung unter militärische Kontrolle gestellt. Unter dieser Zwangsverwaltung stehen auch zahlreiche Krankenhäuser, wo Soldaten nun abgesehen von medizinischen Belangen alle Entscheidungen treffen können. Auch vor Privateigentum schreckt der staatliche Zugriff nicht zurück. In Debrecen hat vorigen Freitag Finanzstaatssekretärin Edit Juhasz in der Firma „Kartonpack“ als Regierungskommissarin alle Vollmachten übernommen und auch davon Gebrauch gemacht: Noch am selben Tag wurden alle Mitglieder des Verwaltungsrates der Aktiengesellschaft, die Aufsichtsräte und Mitglieder des Kontrollausschusses gefeuert. Der Staat ist an der Firma, die unter anderem Schachteln für Arzneimittel produziert, zwar zu 61 Prozent beteiligt, der Rest aber ist in Privatbesitz. „Dies alles ist möglich unter dem Deckmantel des Notstandsgesetzes, aber was hat dies zu tun mit der Pandemie?“, fragt sich nicht nur der Rechtsprofessor Vörös.

Schein und Sein eines Parlaments

Die Regierung weist jegliche Kritik zurück. Justizministerin Judit Varga von Orbans Fidesz-Partei beteuert, Ungarn tue nur, „was alle in Europa tun“. Außerdem werde der „Ausnahmezustand keinen Tag früher und keinen Tag später als nötig“ aufgehoben. Dass der Notstand nicht zeitlich limitiert wurde, verkauft die Ministerin als besonders demokratisch, indem sie auf die Befugnis des Parlaments verweist, die Ermächtigung zum Regieren per Dekret jederzeit aufheben zu können. Angesichts der Zwei-Drittel-Mehrheit von Fidesz muss Viktor Orban freilich nicht fürchten, dass ihm das Parlament die Vollmachten gegen seinen Willen nimmt.

„Die Aufhebung des Notstandes terminlos der Willkür der Exekutive zu überlassen, verstößt gegen das ungarische Grundgesetz”, urteilt der ehemalige Höchstrichter und verweist auf den problematischen Paragrafen 8 des Notstandsgesetzes: „Über die Außerkraftsetzung dieses Gesetzes entscheidet das Parlament nach der Aufhebung des Gefahrenzustandes.” Das heißt, das Parlament kann das Notstandsgesetz erst aufheben, nachdem Orban den Ausnahmezustand für beendet erklärt hat. Und selbst die in Paragraf 3 vorgesehene Möglichkeit des Parlamentes, einzelne Verordnungen aufzuheben, ist nur eine theoretische: Solange das Ermächtigungsgesetz in Kraft sei, könne die Regierung, so Vörös, eine vom Parlament annullierte Verordnung sofort mit selbem Text erneut erlassen.

Wird Notstand zum Dauerzustand?

Alarmiert ist der Spitzenjurist auch wegen der von Justizministerin Varga angekündigten Möglichkeit, manche der jetzt erlassenen Notstandsverordnungen durch das Parlament als „reguläre” Gesetze kodifizieren zu lassen. „Wird dadurch Ungarns Rechtsordnung generell in eine Notstandsrechtsordung auf Dauer umgewandelt?”, fragt sich Vörös und wundert sich über Europa: „Dies alles geschieht trotz der im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Grundwerte, und vor den Augen der tatenlos zuschauenden EU und seiner Mitgliedstaaten? Guten Morgen, Europa, aufwachen bitte!”

Von Manfred Maurer

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