Vorläufiges Berufsverbot für oö. Arzt wegen Maskenverweigerung

Einem Hausarzt aus dem Bezirk Ried in Innkreis in Oberösterreich ist behördlich ein vorläufiges Berufsverbot erteilt worden, da er in der Ordination und in einem Pflegeheim keine Maske getragen und Patienten bestärkt haben soll, ebenfalls auf den Schutz zu verzichten.

Wegen Gefährdung des öffentlichen Wohls schritt die Gesundheitsabteilung des Landes in Abstimmung mit der Ärztekammer ein, bestätigte das Land einen Bericht in der „Kronen-Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe).

Gegen jenen Mediziner wurde bereits Ende Jänner von der Staatsanwaltschaft Ried ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten eingeleitet. Dem Arzt wird auch noch vorgehalten, sehr großzügig Atteste für Masken-Befreiungen ausgestellt zu haben.

Außerdem soll er einem Patienten ohne genaue Untersuchung und trotz Gegenindikation eine Bestätigung ausgestellt haben, dass dieser seit 48 Stunden symptomfrei sei.

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Die Ärztekammer OÖ hat inzwischen ein Disziplinarverfahren gegen den Mediziner eingleitet, das bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt ist. „Es gab von unserer Seite mehrmalige Aufforderungen, dieses Verhalten einzustellen. Nun musste reagiert werden“, zitierte die Zeitung Präsident Peter Niedermoser.

Der Arzt sagte gegenüber der „Krone“, in seiner Ordination werde Abstand gehalten und bei gefährdeten Patienten Maske getragen. Er selbst sei seit einer Corona-Infektion immun, geimpft und habe eine Maskenbefreiung.

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