Weiter keine Klarheit über Rückzahlung von Negativzinsen

OGH-Urteil weiter ausständig – Nur OLG-Entscheid zu Kommunen-Streit

Bei Kommunen und Banken wartet man weiter auf ein Urteil.
Bei Kommunen und Banken wartet man weiter auf ein Urteil. © ianaduda - stock.adobe.com

Ein in der Bankenbranche und bei Kommunen groß beobachtetes Thema bleibt weiterhin ungelöst: Die Frage, inwieweit die Finanzinstitute aufgrund der neuen Zins-Situation bei negativen Zinskorrelationen zu Rückzahlungen gegenüber Kommunen verpflichtet sind.

Für Konsumenten hat dies der Oberste Gerichtshof (OHG) bereits entschieden. Das Höchstgericht hatte schon 2017 bekannt, dass Banken Referenzzinssätze wie den Euribor oder den Libor, sofern sie negativ werden, nicht mit Null festschreiben dürfen. In der Praxis heißt das: Die vom Verbraucher bei Krediten ohne Fixzinssatz zu zahlenden Zinsen können sinken.

Rückzahlungen fällig

Haben Banken dies nicht so gehandhabt, müssen die vom Kreditnehmer zu viel gezahlten Zinsen vom Kreditinstitut zurückgezahlt werden. Kurz nach dem Urteil waren die Erstkosten für die heimischen Banken mit rund 360 Mio. Euro beziffert worden.

Wie das VOLKSBLATT im Vorjahr exklusiv berichtete hatte das Landesgericht Steyr im Vorjahr erstmals dieses Urteil auch für Kommunen bestätigt. Die Stadt Steyr hatte damals gegen die KA Finanz eine Musterklage wegen zu viel gezahlter Zinsen angestrebt, es sollte also richtungsweisend werden und auch anderen Kommunen den Weg für mögliche Rückzahlungen frei machen.

Keine Klarstellung

Nun im Mai 2020 endete der Rechtsweg, doch ohne Klarstellung in der entscheidenden Rechtsfrage. Der Oberste Gerichtshof fällte zwar eine Entscheidung, allerdings hatte die KA Finanz für die so maßgebliche Frage nach einer weiteren Niederlage vor dem Oberlandesgericht (OLG) nicht mehr gegen das Urteil berufen.

Interpretationen des Urteils unterschiedlich

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Damit ist eine klar: Die Klärung wird noch weiter auf sich warten lassen. Was für Banken auch zu Unsicherheiten führt. Bei entsprechendem Urteil könnte es zu massiven Rückforderungen kommen. Aber viele Kommunen und Institute haben sich mittlerweile auf gütliche Lösungen geeinigt.

Nach dem Ersturteil in Steyr hätte eine Vielzahl von Städten die Ansprüche geltend gemacht, wobei es in aller Regel möglich war, einvernehmliche Lösungen zu finden, hieß es beim Städtebund, der die Stadt Steyr beim Gerichtsverfahren unterstützt hatte.

Beim oö. Gemeindebund vermisst man noch eine Klarstellung: „Mit dem jüngsten OGH-Urteil wird in erster Linie festgehalten, dass ein Kredit nicht unter null Prozent verzinst werden kann. Experten leiten zwar im Umkehrschluss im Interpretationsweg aus dieser Entscheidung ab, dass damit der negative Indikator zumindest bis null Prozent weitergegeben werden muss. Der Bankensektor wird dies aber naturgemäß anders beurteilen und auch mit der Spezialsituation der dahinterliegenden Kreditverträge im Einzelfall argumentieren. Dennoch liegt damit ein erstes OGH Urteil bei Kreditverträgen ohne Zinsuntergrenze vor, welches die Position der Gemeinden in den laufenden Verhandlungen stärken wird“, sieht man aber eine für die Kommunen positive Entscheidung.

Aber auch bei der Sparkasse OÖ nahm man das Urteil positiv auf: „Grundsätzlich sind bei jedem Kreditvertrag mit einem Unternehmer oder einer Kommune auf die konkreten Umstände und Vereinbarungen im Einzelfall Bedacht zu nehmen und obliegt jeder Kreditfall einer individuellen Würdigung. Unabhängig davon ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu begrüßen, der nunmehr klarstellt, dass es zu keiner Zeit zu einer Auszahlung von Negativzinsen seitens der Bank kommen kann“, hieß es dort.

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