Weiterfahrt mit einem beschädigten Fahrzeug

Kawumm – plötzlich ist es passiert. Ein Unfall. Glücklicherweise nur ein Blechschaden, niemand ist verletzt. Die Daten sind ausgetauscht, eine Weiterfahrt mit dem beschädigten Fahrzeug wäre möglich, aber ist denn das erlaubt? „Wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen wird, dann muss es betriebs- und verkehrssicher sein.

Das bedeutet, es dürfen keinerlei schwere Mängel vorliegen. Fehlt etwa ein Außenspiegel, läuft Öl aus, sind die Scheinwerfer nicht mehr funktionsfähig, so darf die Weiterfahrt nicht angetreten werden. Außerdem dürfen keine spitzen Kanten oder Teile vorstehen, die eine Verletzungsgefahr darstellen“, weiß Herbert Breitenfellner, technischer Berater im ÖAMTC Oberösterreich. Ob nun ein schwerer Mangel vorliegt oder nicht, kann von einem zertifizierten Techniker beurteilt werden.

„Sollte man sich nicht sicher sein, ob eine Weiterfahrt erlaubt ist, dann besser beispielsweise den ÖAMTC kontaktieren. Entweder kommt ein Techniker zur Unfallstelle oder das Fahrzeug wird zu einem Stützpunkt abgeschleppt und dort einer Prüfung unterzogen“, so Breitenfellner. Übrigens: Sollte sich der Unfalllenker nicht imstande fühlen – aufgrund des Schrecks oder aufgrund kleinerer Verletzungen – das Fahrzeug zu lenken, dann unbedingt Finger weg vom Lenkrad und kein zusätzliches Risiko eingehen.

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