„Wem gehört unser Sterben?“

Intensiv: ARD zeigt Ferdinand von Schirachs „Gott“

Ulrich Matthes in „Gott“ — ein Fernsehfilm, der das Potenzial hat, in vielen Familien lange Diskussionen auszulösen.
Ulrich Matthes in „Gott“ — ein Fernsehfilm, der das Potenzial hat, in vielen Familien lange Diskussionen auszulösen. © ARD Degeto/Moovie GmbH/Terjung

Noch bevor Richard Gärtner (Matthias Habich) sagt „Ich will sterben!“ wendet sich die Vorsitzende einer Ethikkommission (Barbara Auer) an Sie.

Sie spricht in die Kamera und damit direkt mit dem Fernsehpublikum, das über den Ausgang des Hauptabendprogramms der ARD am Montag abstimmen kann.

Bereits 2017 wurden die Zuseher miteinbezogen in eine TV-Produktion. Damals war es die Verfilmung des Stücks „Terror“ von Ferdinand von Schirach, diesmal ist es sein Werk „Gott“, verhandelt wird das Thema Sterbehilfe.

ORF sendet nicht — trotz Aktualität in Österreich

Der ORF, der „Gott“ ebenfalls am 23. November gesendet hätte, hat sich nach dem Terroranschlag in Wien dagegen entscheiden, teilte der Sender mit. Ein neuer Sendetermin stehe noch nicht fest. Ohnehin war die Abstimmung österreichischer Zuschauer nicht geplant — ein Aspekt, der in dieser Produktion auch keine hohe Relevanz hat.

Der fiktive Fall, der erörtert wird: Der 78-jährige Richard Gärtner hat vor drei Jahren seine Frau verloren. Er ist gesund, will aber sterben. „Ich kann nicht mehr!“, sagt er eindringlich: „Sie fehlt mir. Ich will als ordentlicher Mensch sterben.“Verhandelt wird vor einer Ethikkommission nun die Frage, ob ein Arzt einem Menschen ein tödliches Medikament verabreichen darf, wenn dieser dies verlangt. An Gärtners Seite sein Anwalt Biegler (Lars Eidinger), der die Argumente der Sachverständigen zerpflückt.

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Das intensivste „Duell“liefert er sich dabei mit Ulrich Matthes, der als Bischof die katholische Kirche vertritt. Der Schlagabtausch geht weit über das Thema Sterbehilfe hinaus, mündet in Fragen über Leid und Sinn. Bieglers Einwurf „Ist menschliches Leid nicht etwas ganz und gar sinnloses?“ lässt den Bischof kurz straucheln, doch er fängt sich, findet seine Überzeugung wieder, vielleicht sei es am Ende der Sinn des Lebens, alles Leid bis zum absoluten Schluss zu ertragen. Doch dabei kann es Biegler nicht belassen: „Wem gehört unser Leben, wem gehört unser Sterben?“, stellt er in den Raum und konfrontiert uns alle mit diesen essenziellsten aller Fragen.

Neben dem Bischof kommen in „Gott“Ärzte, Verfassungsrechtler zu Wort — von Schirach bildet pedantisch alle Meinungen zu der komplexen Materie ab. Im TV-Verfahren wird aufgrund der deutschen Rechtslage argumentier, jene in anderen europäischen Ländern aber mitdiskutiert: liberaler etwa in den Niederlanden und Belgien, strenger in Österreich.

Hierzulande gilt Sterbehilfe als verboten, ist strafbar. Am Montag startet jedoch die Dezember-Session des Verfassungsgerichtshofes. Es könnte dabei entschieden werden, ob das Verbot der Sterbehilfe bestehen bleibt. Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollen die Strafbarkeit der „Tötung auf Verlangen“ und der „Mitwirkung am Selbstmord“ kippen.

Aktueller kann ein TV-Ereignis also kaum sein. Nichtsdestotrotz — oder deshalb? — entschied sich der ORF derzeit dagegen.

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