Die Firma Lyconet, bis vor kurzem als Lyoness bekannt, wirbt mit “wunderbaren Gewinnaussichten” um Jugendliche. 2018 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) gegen Lyoness: Es handelt sich um ein verbotenes Schneeballsystem. Obwohl die Firma hunderte Gerichtsverfahren verlor, macht sie unter neuem Namen weiter. Auch Minderjährige würden angeworben, so die Arbeiterkammer Vorarlberg laut ORF-“Help”.
Konsumentenschützer Paul Rusching rät dringend davon ab, mit Lyconet Geschäfte zu machen. Das solle man auch nicht mit “Cashback World” tun, ein weiterer Firmenname, den Lyconet in seinem Außenauftritt verwendet. “Immer dann, wenn die versprochenen Gewinne nur dann eintreten, wenn ich weitere Personen suche, die wiederum weitere Personen suchen müssen, dann sollten die Alarmglocken klingen”, so der Jurist.