Ausnahmen für energieintensive Betriebe bei der CO2-Bepreisung

Erhalten bis zu 95 Prozent der Abgabe nachträglich rückerstattet

Vor allem für ein starkes Industriebundesland wie OÖ ist Unterstützung die Betriebe notwendig.
Vor allem für ein starkes Industriebundesland wie OÖ ist Unterstützung die Betriebe notwendig. © Fxquadro - stock.adobe.com

Gute Nachricht auch für die vielen Industriebetriebe im Land. Zwar startet am Samstag die CO2-Besteuerung mit 30 Euro je Tonne CO2, zahlreiche energieintensive Betriebe erhalten diese aber rückerstattet, gab das Finanzministerium am Donnerstag bekannt.

Damit sollen besonders energieintensive Branchen international wettbewerbsfähig bleiben und mögliche Doppelbelastungen durch den EU-Emissionshandel vermieden werden.

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Die Unternehmen müssen die Steuer aber vorfinanzieren – Rückerstattungen für 2022 können ab April 2023 beantragt werden.

Bis zu 95 Prozent

Grundsätzlich sind jene Unternehmen, die bereits vom EU-Zertifikatehandel erfasst sind, von der nationalen CO2-Bepreisung ausgenommen.

Andere energieintensive produzierende Unternehmen erhalten je nach Betroffenheit unter dem nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe zurück. Das soll die Produktion in Österreich konkurrenzfähig halten.

Auch die die Landwirtschaft wird unterstützt. Für die Betriebe gibt es eine pauschale Kompensation pro bewirtschaftetem Hektar. Die Rückerstattungen werden im kommenden Jahr 200 Mio. Euro ausmachen.

Die EU-Kommission muss der Regelung noch zustimmen. Finanzminister Magnus Brunner betonte, dass er mit dem Sanktus der Kommission rechne, denn es gehe um gemeinsame Klimaziele.

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