Nach den verheerenden Schäden durch die Unwetter der vergangenen Tage bieten einige große Banken ihren Kundinnen und Kunden nun Kredite und Überziehungsrahmen zu Sonderkonditionen an um Wiederaufbau und Reparatur von Schäden finanziell zu erleichtern. Möglichst unkompliziert sollen die jeweiligen Kunden so an rasche Finanzierungen von bis zu 50.000 Euro herankommen, heißt es von den Instituten. Der KIM-Verordnung unterliegen solche Kredite laut FMA dabei nicht.
Nach Vorlage einer Schadensmeldung können Kunden der Erste Bank bis zu 50.000 Euro Finanzierung pro Person oder Unternehmen in Form eines Überziehungsrahmens in Anspruch nehmen – mit einer Fixverzinsung von 2 Prozent pro Jahr und einer Laufzeit von 24 Monaten. Beantragt werden kann dies über die George-App, Email oder über eine eigens eingerichtete Webseite. Für die Leistungen stehe ein Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro zur Verfügung.
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Ähnlich geht die UniCredit Bank Austria vor. Sie stellt ebenfalls einen Überziehungsrahmen von bis zu 50.000 Euro für 24 Monate mit 2 Prozent Fixzinsen zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Bank eine Stundung für Bau- und Wohnkredite – also eine Aussetzung der Kapitalrückzahlungen – für 12 Monate für Private an. Für Unternehmen seien ebenfalls individuelle Stundungen möglich. Auch die Bank Austria bewirbt eine einfache Beantragung der Leistungen über die Banking-App oder in der Filiale.
Beide Banken betonen, dass für die Finanzierung keine Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren anfallen. Die „Leistbarkeit der Finanzierung“ sei jedoch vorausgesetzt, schreibt die Bank Austria.
Die Raiffeisen Niederösterreich-Wien bietet zur Überbrückung von finanziellen Engpässen einen Elementarschadenskredit an – mit Kreditbeträgen von bis zu 50.000 Euro mit maximaler Laufzeit von drei Jahren und einem Fixzins von 1,5 Prozent pro Jahr. Auch bei der Hypo Niederösterreich bekommen Kunden einen Wiederaufbau-Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Kredite, die zur „Instandsetzung nach Naturkatastrophen, die ausschließlich der Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des eigenen Hauptwohnsitzes dienen“, unterliegen nicht der KIM-Verordnung, teilte die Finanzmarktaufsicht am Donnerstag mit. Die Verordnung wurde 2022 erlassen um systemische Risiken aus der Immobilienfinanzierung zu begrenzen und erlegt den Banken bei der Vergabe von Immobilienkrediten Grenzen für Laufzeiten, Eigenmittelanteil und Rückzahlungsraten auf.