Bayern verpflichtet die Industrie zum Bau von Solardächern. Ab Jänner sollen neue Gewerbe- und Industriegebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden, teilte die bayerische Staatsregierung am Dienstag mit.
Für sonstige Nicht-Wohngebäude gelte der Stichtag 1. Juli 2023. Die Pflicht gelte auch dann, wenn nur das Dach erneuert werde. Für neu errichtete Wohngebäude sei in der neuen Bauordnung eine Soll-Bestimmung im Sinn einer Empfehlung vorgesehen.