Breitband-Ausbau: Neue EU-Regeln sollen Kosten senken

Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden
Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden © alphaspirit - stock.adobe.com

Die Verhandler von EU-Parlament und Rat (der Mitgliedstaaten) haben sich am Dienstag auf das Gigabit-Infrastrukturgesetz geeinigt. Das neue Gesetz zielt darauf ab, den Zugang zu bestehenden digitalen Infrastrukturen zu erleichtern.

Hohe Kosten für den Ausbau sollen sinken, und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Dies soll den Ausbau der Netze beschleunigen, und für mehr Wettbewerb sorgen. Auch kleinere Telekom-Anbieter sollen die bestehenden Netze besser nutzen können.

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Die oö. EU-Abgeordnete Angelika Winzig begrüßt den Vorstoß. „Machen wir Schluss mit schlechter Internetverbindung und Funklöchern. Schnelles Internet darf lange kein Luxus mehr sein, denn es ist mittlerweile essenziell in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens. Mit dem EU-Gigabit-Infrastrukturgesetz (GIA) haben wir einen Grundstein für einen schnelleren und einfacheren Glasfaserausbau in ganz Europa gelegt“, ist die ÖVP-Delegationsleiterin und Chefverhandlerin der Europäischen Volkspartei im Europaparlament über das Gesetz erfreut.

Die Einigung muss noch formell vom Europaparlament und dem Rat der EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden.

Erste Bedenken

„Der VAT begrüßt das übergeordnete Ziel des GIA, den Ausbau von Highspeed-Netzen zu beschleunigen und die Ausbaukosten zu senken. In Österreich darf eine nationale Umsetzung des GIA allerdings nicht dazu führen, dass alternative Netzbetreiber durch Überbau-Strategien vom ehemaligen Monopolisten vom Markt gedrängt werden. Dies hätte negative Effekte für den Markt und den Kunden. Die alternativen Netzbetreiber tragen derzeit sehr viel zum FTTH-Ausbau bei“, so Markus Fellhofer, von der BBOÖ Breitband Oberösterreich GmbH und VAT-Präsident gegenüber dem VOLKSBLATT.

Der Hintergrund: Der Platzhirsch könnte Leerrohre und Mitverlegungsmöglichkeiten von alternativen Betreibern nutzen und diese so verdrängen. Dem schnellen und flächendecken Ausbau würde dies aber hinderlich sein. „Im Detail kommt es dann auf die konkrete Umsetzung des Gesetzes um“, sieht er das neue Gesetz aber grundsätzlich positiv.

Von Christoph Steiner

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