
Die öffentliche Hand hat Coronahilfen von rund 85 Mrd. Euro eingeplant, wie der Rechnungshof mit dem Stand Juni 2022 erhob. Das entspricht rund einem Fünftel der Jahresleistung der österreichischen Wirtschaft. Der Löwenanteil von 83 Mrd. entfällt auf den Bund, knapp 2 Mrd. Euro steuern die Länder bei. Bis Juni 2022, also vor etwa einem Jahr, war die Hälfte davon ausbezahlt oder anders wirksam geworden. Allerdings werden sich am Ende nicht alle Hilfen im Budget niederschlagen.
Die am Freitag veröffentlichten Zahlen machen noch einmal deutlich, dass in Österreich vor allem auf Zuschüsse gesetzt wurde. 45,8 Mrd. will der Bund dafür ausgeben, weitere 1,4 Mrd. Euro die Bundesländer. Das sind in Summe 55 Prozent der verplanten Unterstützungen. Einnahmenverzichte, im wesentlichen nur vom Bund, sind mit 26,3 Mrd. Euro der zweitgrößte Posten. Darunter fallen etwa die Fristerstreckung für die Einreichung der Abgabenerklärungen 2019 oder Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Teilweise bedeuten diese nur einen Aufschub von Zahlungen. Stundungen etwa führen „künftige Zahlungen vorausgesetzt, lediglich bezüglich der entgangenen Zinsen zu tatsächlichen Mindereinnahmen“, vermerkt der Rechnungshof. Auch der dritte große Posten, Haftungen und Garantien mit zusammen 11 Mrd. Euro, werden nur dort zu einer finanziellen Belastung für die Republik, wo sie letztlich auch schlagend werden.
Der Rechnungshof hat auch eine Zuordnung gemacht, wer Nutznießer der Corona-Hilfen ist. Demnach ist von den bis 2022 wirksam gewordenen nichtrückzahlbaren Zuschüssen und Sachleistungen des Bundes (in Summe 32,7 Mrd. Euro) der Löwenanteil über Unternehmen und Organisationen geflossen. Die Hälfte (15,3 Mrd.) ordnet der Rechnungshof direkt „Unternehmen“ zu. Die Ausgaben für Kurzarbeit von 9,8 Mrd. Euro fallen unter „Unternehmen und non-profit“. 3,9 Mrd. gingen an „Unternehmen und Privatpersonen“, knapp 2 Mrd. direkt an Privatpersonen.
Per 30. Juni 2022 hatten Bund und Bundesländer 600 finanzielle Hilfsmaßnahmen ergriffen – 449 davon (75 Prozent) entfielen auf nichtrückzahlbare Zuschüsse. Beim Bund waren 61 Prozent der 145 Maßnahmen Zuschüsse, bei den Ländern 79 Prozent der 455 Hilfsmaßnahmen.