Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren können von ihren Arbeitgebern bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit bekommen.
Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber. Das sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einem Pressestatement Donnerstagnachmittag.
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“Die Unternehmer entscheiden, ob sie die Mitarbeiter freistellen können.” Im Falle einer Freistellung übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten in den nächsten Wochen bis Ostern. Wer arbeiten muss, könne seine Kinder weiter in den Kindergarten oder die Schule bringen. Auf keinen Fall dürfen die Kinder zu den Großeltern gebracht werden, sagte Kurz.
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Die meisten Arbeitnehmer werden trotz Coronavirus weiter ihrer Arbeit nachgehen müssen. Es sei wichtig, dass die Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Wasser- und Energieversorgung, die Sicherheitskräfte, das Gesundheitssystem und der öffentliche Verkehr weiter funktionieren. Alle diese Menschen werden in den kommenden Wochen nicht entschleunigen können, sondern weiter arbeiten und dafür sei ihnen die Republik dankbar, sagte Kurz. Alle diese Menschen müssen ihren Dienst weiter verrichten, “damit die Grundpfeiler der Republik funktionieren”.
“Wir erleben, was zu erwarten war: ein rasanter Anstieg der Zahlen, nicht nur in Italien, sondern insbesondere auch bei uns.” Aufgrund der stetig steigenden Zahlen müsse man konsequente Maßnahmen setzen. Es müsse zu einer Verlangsamung kommen. Spätestens ab Montag sollen die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden, sagte Kurz und präzisierte die Aussagen der Regierung vom Vortag, was den Schulbetrieb betrifft.
Demnach werden für Schüler unter 14 Jahren, die nicht nur Unterricht, sondern auch Betreuung brauchen, Schulen und Kindergärten weiter offen bleiben. Aus der Schule herausgenommen werden alle Schüler in der Oberstufe und jene Kinder, die zuhause betreut werden können und das nicht von den Großeltern. Betriebe, die nicht zur kritischen Infrastruktur gehören und nicht produzierende Betriebe sind, können ihren Mitarbeitern bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit gewähren. Im Falle einer Freistellung übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten.
Das am Vortag ausgegeben Ziel, dass drei Viertel der Unter-14-Jährigen der Schule fernbleiben sollen, wurde heute relativiert bzw. zurückgenommen. “Wir wollen die Schulen etwas ausdünnen”, so Kurz. Aber es gebe viele Menschen, die weiter zur Arbeit gehen müssen und keine Möglichkeit für Teleworking haben.