Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung plant abgespeckte Version

Nachdem die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für einen Beschluss des Energieeffizienzgesetzes gestern im Nationalrat verfehlt wurde, plant die türkis-grüne Bundesregierung eine limitierte Version für die Bestimmung. Man würde nun „alles daran setzen, dass wir das Gesetz in einer abgespeckten Version machen und dass es mit einer einfachen Mehrheit möglich wird“, kündigte ÖVP-Umweltsprecherin Tanja Graf am Donnerstag im ORF-Radio an.

Demnach sollen die verpflichtenden Energieeinsparziele der Bundesländer, für die es die Verfassungsmehrheit benötigt hätte, wegfallen. Man sei zuversichtlich, dass die Bundesländer ihre Ziele dennoch erfüllen würden. „Wir sind davon überzeugt, dass die Bundesländer hier einen Schulterschluss mit uns treffen werden“, so Graf im „Ö1-Mittagsjournal“. Das Ziel, den Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent zu verringern, soll jedenfalls bleiben.

Weniger optimistisch sind die Grünen: „Wir haben in den letzten Jahren gesehen, dass wir so verbindlich wie möglich sein müssen, dass wir gesetzlich die Dinge festzurren müssen, auch die Ziele, weil es mit der Freiwilligkeit leider nicht so funktioniert hat, wie wir uns das alle gewünscht haben“, sagte der Grüne Umweltsprecher Lukas Hammer.

Auch Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) meldete sich am Donnerstag zu dem Thema zu Wort: „Das Energieeffizienzgesetz ist gestern an der Blockade der SPÖ und FPÖ gescheitert. Ich halte das auch am Tag danach für eine verantwortungslose Herangehensweise, weil es einen Schaden für die Republik bedeutet im Bereich der Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesregierung wird jetzt alles daran setzen, den Schaden von der Republik abzuwenden mit einer einfachen gesetzlichen Lösung“, sagte sie am Rande einer Pressekonferenz.

Grundlage für das Energieeffizienzgesetz bildet eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018, die bis 2020 umgesetzt werden hätte sollen. Österreich erwies sich allerdings als säumig, weswegen der Republik aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Strafzahlung droht. Zuletzt liefen zwischen der Regierungsparteien und den Sozialdemokraten Gespräche über eine Umsetzung. Die nächste Möglichkeit für einen Beschluss besteht am 14. Juni im Parlament.

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