FACC blitzt mit Millionenklage gegen Ex-Chef ab

Flugzeugbauer klagte wegen Schäden in Folge des Online-Betrugs aus dem Jahr 2015

Noch ist die Causa für FACC nicht abgeschlossen.
Noch ist die Causa für FACC nicht abgeschlossen. © FACC/Gortana

Der Fall gehört mittlerweile zu einem Stück oberösterreichischer Industriegeschichte. Wie bereits mehrmals ausführlich berichtet, hatte ein so genannter Fake-President-Fraud dem Innviertler Flugzeuglieferer rund um den Jahreswechsel 2015/2016 einen Schaden von mehr als 50 Mio. Euro zugefügt.

Eine Finanzmitarbeiterin hatte im durch E-Mails erweckten falschen Glauben, im Auftrag des damaligen Geschäftsführers Walter Stephan zu handeln, rund 54 Mio. Euro auf ausländische Konten überwiesen.

Wie sich bald herausstellte, hatte sie sich durch einen Austausch von insgesamt 92 E-Mails innerhalb von gut drei Wochen täuschen lassen, das Geld war verloren.

In der Folge wurden die Finanzvorständin und kurze Zeit später auch der Geschäftsführer sowie Firmengründer Stephan entlassen. Damit begann ein juristischer Schlagabtausch.

Beide Seiten klagten

Einerseits wollte sich Walter Stephan nicht mit der Absetzung abfinden und klagte auf Wiedereinsetzung, andererseits klagte FACC den ehemaligen Geschäftsführer, da er der Meinung des Unternehmens nach seine gesetzlichen Pflichten verletzt habe, da er das Fehlen eines funktionierenden internen Kontrollsystems zu verantworten habe.

Die zunächst auf 10 Mio. Euro lautende Schadenersatzklage wurde sogar auf knapp 42 Mio. Euro ausgeweitet. In diesem Fall hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun Recht gesprochen und Anfang August der Klage gegen den ehemaligen Geschäftsführer nicht Recht gegeben. Der OGH konnte keine Pflichtverletzung Stephans feststellen, die eine Haftung auslösen würde.

Seitens der FACC gab es am Dienstag auf VOLKSBLATT-Anfragen auch bezüglich weiterer in Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Betrugs offenen Fragen keine weiter führenden Auskünfte.

Von Christoph Steiner

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