
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat am Dienstag die gesetzliche Regelung zur nationalen Umsetzung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung mit einem einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent in Begutachtung geschickt. In Kraft treten soll die neue Regelung mit 1.1.2024. Das zusätzliche Steueraufkommen für Österreich soll „konservativ geschätzt“ 100 Mio. Euro pro Jahr betragen, sagte der zuständige Sektionschef im Finanzministerium, Gunter Mayr, in einem Pressegespräch.
138 Staaten hätten sich auf eine faire Aufteilung von Besteuerungsrechten und auf eine globale effektive Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen mit einem einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent geeinigt, erklärte Brunner.
Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, „dass Digital-Giganten auch in Europa korrekt ihre Steuern auch zahlen“. Österreich habe deshalb bereits 2020 mit der Einführung der Digitalsteuer als eines der ersten Länder einen nationalen Schritt für mehr Fairness zwischen der analogen und der digitalen Wirtschaft gesetzt. „Auf der Einnahmenseite haben wir zuletzt von ca. 100 Mio. Euro gesprochen.“
Die Digitalsteuer soll auslaufen, wenn die Pillar I (erste Säule) der globalen Steuerreform in Kraft tritt, die faire internationale Verteilung der Steuern. „Die stellt sich derzeit als der wohl etwas schwierigere Teil heraus, weil sie hauptsächlich auch von der Zustimmung der USA abhängt.“
Grundsätzlich sei man davon ausgegangen, dass die Digitalkonzerne zu wenig Steuern zahlen, weil sie keine physische Präsenz in ihren Absatzländern benötigen und sich daher Länder mit niedrigen Steuersätzen aussuchen könnten, erklärte Gunter Mayr, der als Chef der Sektion Steuerpolitik und Steuerrecht im Finanzministerium die österreichische Delegation in der Steering Group auf OECD-Ebene geleitet hat, die über die globale Steuerreform verhandelt hat. Dass Pillar I inzwischen von Pillar 2 (mit der globalen Mindestbesteuerung) überholt worden sei, liege vor allem an den USA mit ihren vielen Digitalkonzernen, die „sich ein bisschen zieren“. Man werde sehen, ob die USA den aufgelegten Vertrag bis Jahresende unterzeichnen werden.
Bei der Pillar-2-Umsetzung sei man weltweit schon weiter. Dabei gehe es um einen rechtlichen Rahmen, der auf OECD-Ebene entwickelt worden und dann auf EU-Ebene übertragen worden sei, erklärte Mayr. „Im Dezember letzten Jahres konnte dort die Richtlinie verabschiedet werden.“ Seither befinde man sich in der nationalen Umsetzungslegistik. Österreich orientiere sich dabei auch an Deutschland, wo man bereits im Frühjahr in Begutachtung gegangen sei und dann nachgebessert habe.
Betroffen sind von der globalen Mindeststeuer der Pillar 2 große Konzerne, die einen weltweiten Umsatz von zumindest 750 Mio. Euro haben. In Österreich gibt es laut Mayr 120 Muttergesellschaften solcher Konzerne, die in Österreich 2.380 inländische Tochtergesellschaften haben. Dazu kämen rund 4.000 inländische Tochtergesellschaften von großen ausländischen Konzernen.
Steuersätze unter 15 Prozent haben neben den klassischen Niedrigsteuerländern wie den Cayman Island auch Länder wie Bulgarien, Liechtenstein, Ungarn und Zypern. Das von Österreich erwartete zusätzliche Steueraufkommen von 100 Mio. Euro steht laut Mayr gar nicht im Vordergrund der Überlegungen. „Es geht ja darum, einen einheitlichen Standard weltweit von zumindest 15 Prozent Effektivbesteuerung umzusetzen.“
Konkret bedeutet das: Ungarn könnte beispielsweise entweder seine Effektivbesteuerung auf 15 Prozent anheben, oder Österreich könnte sich die Differenz holen, wenn die Muttergesellschaft des besteuerten Unternehmens in Österreich ist.
Brunner äußerte sich am Dienstag auch zu den laufenden Budgetgesprächen. Der Budgetprozess sei heuer schwieriger – wegen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung, der Teuerung, der steigenden Zinsen und der demografischen Entwicklung sei der Spielraum kleiner geworden. Dennoch sei man mit allen Ressorts in guten Gesprächen: „Wir biegen jetzt gerade in Richtung Zielgerade ein.“
Beim Finanzausgleich gebe es „eine Art Paradigmenwechsel“, sagte Brunner. „Früher wurde den Ländern einfach zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt. Diesmal wird sehr viel mehr Geld zur Verfügung gestellt in unserem Vorschlag, aber eben verknüpft auf der anderen Seite mit Zielerreichungen und Reformen.“