Gewerkschaft vereinbart Schlichtungsabkommen mit Lufthansa

Passagiere der AUA-Mutter Lufthansa können aufatmen: Bei der Fluggesellschaft sind weitere Streiks des Kabinenpersonals vorerst nicht mehr möglich. Das Unternehmen hat mit der Kabinengewerkschaft UFO ein umfassendes Schlichtungsabkommen vereinbart samt einer Friedenspflicht bis zum Ende des Verfahrens, wie beide Seiten am Freitag gemeinsam mitteilten.

Das Abkommen soll von einer Mediation und einem außergerichtlichen Güteverfahren begleitet werden, um auch außertarifliche Streitigkeiten beilegen zu können.

Der Vereinbarung waren drei Streikwellen mit zusammen rund 2.000 Flugausfällen und monatelange Verhandlungen zwischen den tief zerstrittenen Tarifparteien vorausgegangen. Ein Wende war erst mit dem Einstieg des neuen Lufthansa-Personalvorstands Michael Niggemann gelungen.

Die Schlichtung soll nach dpa-Informationen von den bisher designierten Schlichtern Matthias Platzeck und Frank-Jürgen Weise geführt werden, die bereits an der langwierigen Anbahnung beteiligt waren. Für die beiden begleitenden Verfahren wurden weitere Experten berufen.

Mit dem Einstieg in die Schlichtung sind für die rund 22.000 Lufthansa-Flugbegleiter sofortige Verbesserungen verbunden. So werden die Stop-over-Aufenthalte in Japan und Südkorea wieder verlängert und die Beschäftigten erhalten eine Sonderzahlung von je 1.500 Euro.

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Neben Tarifthemen zu Arbeitsbedingungen, Renten und Entgelten haben die langen Auseinandersetzungen zwischen den streitenden Parteien einige Konflikte hinterlassen. Es geht unter anderem um persönliche Klagen der Lufthansa und damit verbundene Haftungsfragen gegen frühere und aktuelle Vorstände der Gewerkschaft. Auch war der frühere UFO-Chef Baublies aus Lufthansa-Diensten entlassen worden.

Die UFO schließt seit 2002 Tarifverträge mit der Lufthansa ab. In einer schweren Führungskrise der Gewerkschaft hatte das Unternehmen im vergangenen Jahr aber deren Tariffähigkeit bezweifelt und Beschlüsse des UFO-Vorstands etwa zur Kündigung von Tarifverträgen nicht anerkannt. Eine entsprechende Klage zur Aberkennung des Gewerkschaftsstatus wurde in der Zwischenzeit aber zurückgenommen.

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