Im April drohen bei Handytarifen neue Preissteigerungen

Telefonieren und Surfen im Vier-Jahres-Vergleich aber billiger geworden

Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor steigenden Preisen bei den Grundgebühren für bestehende Mobilfunkverträge im April. Grund seien die Wertsicherungsklauseln, die wieder schlagend würden. „Es ist von rund acht Prozent auszugehen“, erwartet man seitens der AK.

Gleichzeitig sei jedoch telefonieren und vor allem surfen am Handy in den vergangenen Jahren billiger geworden. Das liege vor allem daran, dass neue Tarife bei gleichen Grundgebühren höhere Datenvolumen bieten würden.

Nicht alle Anbieter haben Wertsicherungsklauseln in ihren Verträgen. Laut AK haben zehn Anbieter zahlreiche Tarife mit Wertsicherungsklauseln, bei 16 sind diese dagegen derzeit noch nicht vorgesehen. Zudem haben bereits mehrere Mobiltarif-Anbieter wie HoT und Spusu angekündigt, heuer keine Inflationsanpassung machen zu wollen.

Tipps der AK

Um häufige Preissteigerungen zu vermeiden, rät die Arbeiterkammer dazu, auf einen Vertrag ohne eine solche Wertsicherungsklausel umzusteigen. Bei einem Wechsel des Anbieters sollte man mehrere Tarife vergleichen und seinen eigenen Verbrauch gut kennen.

Zudem weist die AK darauf hin, dass es kostenloses Sonderkündigungsrecht gebe, wenn sich die Preissteigerung eines Anbieters auf eine Wertanpassungs- oder Indexklausel stützt, die sich an der Inflation orientiert. Rechtsanspruch auf eine Mitnahme der eigenen Telefonnummer gebe es überdies nur bei einem „echten“ Anbieterwechsel und beispielsweise nicht, wenn man lediglich zu einer Diskontmarke desselben Anbieters wechselt.

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