Insolvenzplan für Großhändler A. Hausmann angenommen

Insolvenz

Der Sanierungsplan für den insolventen obersteirischen Großhändler A. Hausmann GmbH ist am Landesgericht Leoben angenommen worden. Die Gläubiger erhalten eine Quote von 26 Prozent binnen zwei Jahren, davon 22,5 Prozent binnen 14 Tagen und 3,5 Prozent binnen sechs Monaten. Dies berichteten Creditreform, AKV und KSV am Mittwoch. Sechs Großmarktfilialen machten dicht, rund 210 Jobs gingen verloren. Die Großhandelszentrale in Freistadt (OÖ) wird mit 40 Mitarbeitern weitergeführt.

Das 1946 gegründete Unternehmen war aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, Energiepreissteigerungen und hoher Inflation sowie der anhaltend schlechten Konsumstimmung im Non-Food Handel in wirtschaftliche Turbulenzen geraten. Ende August 2022 musste Insolvenz beantragt werden. Es wurden rund 700 Forderungen mit rund 18 Mio. Euro angemeldet.

Im Zuge der Restrukturierung wurden die sechs Cash & Carry-Filialen in Bruck/Mur (das Stammhaus, Anm.), Wiener Neudorf, Klagenfurt, Villach, Seiersberg und Salzburg-Bergheim geschlossen. Freistadt wird als B2B-Dienstleister für den Handel mit Spielwaren und Gartenmöbel weitergeführt, wie das Unternehmen mitteilte.

Angemeldet waren laut KSV 735 Forderungen (inklusive Dienstnehmerforderungen) mit einem Volumen von rund 18,1 Mio. Euro, von denen bisher rund 17,5 Mio. anerkannt sind. Mit dem – verbesserten – Sanierungsplanvorhaben wurde auch die Grundlage für die Fortführung des verbleibenden Teilbetriebes – Großhandel in Freistadt – und dem damit einhergehenden Erhalt von knapp 40 Arbeitsplätzen geschaffen.

Die – verbesserte – Quote von 26 Prozent resultiere laut Geschäftsführer Christoph Hausmann „aus dem sehr gut gelaufenen Sanierungsverfahren, in dem alle Beteiligten eng kooperiert und an einem Strang gezogen haben“. Man bedanke sich ausdrücklich und „von Herzen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Unternehmen auch im Abverkauf bis zuletzt unterstützt und so das gute Ende dieses Verfahrens mit ermöglicht haben“. Gleiches gelte auch für Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner, sagte Hausmann.

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