Juristischer Rückschlag für 220-kV-Versorgungsring im oö. Zentralraum

In Sachen 220-kV-Versorgungsring im oberösterreichischen Zentralraum gibt es einen juristischen Rückschlag: Das Land hatte Beschwerden gegen das Infrastrukturprojekt, das die Dekarbonisierung der Industrie vor Ort gewährleisten soll, keine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sah das anders, wie die Austrian Power Grid (APG) in einer Aussendung. Man prüfe Rechtsmittel gegen die Entscheidung. Der Zeitplan dürfte dennoch halten.

Das Projekt „Sichere Stromversorgung Zentralraum OÖ“ sieht vor, dass das alte 110-kV-Netz im Zentralraum durch einen 220-kV-Versorgungsring abgelöst wird. Dieser ist unter anderem für die Elektrifizierung der Stahlerzeugung der voestalpine notwendig, für die erst vor wenigen Tagen der Spatenstich gesetzt wurde. Geplanter Baustart für die Stromleitung ist 2024, die Inbetriebnahme soll schrittweise zwischen 2026 und 2030 erfolgen.

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Die APG geht davon aus, dass dieser Zeitplan halten werde, allerdings könne man durch die aufschiebende Wirkung der Beschwerden nun vorerst einige Bauvorbereitungsarbeiten nicht durchführen, erklärte ein Sprecher gegenüber der APA. Das Unternehmen fordert angesichts der Bedeutung derartiger Projekte für die Energiewende eine Gesetzesänderung.

APG, Netz OÖ und Linz OÖ haben das Projekt im November 2021 zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht. Am 9. März 2023 gab das Land Oberösterreich grünes Licht. Gegen den UVP-Bescheid wurden laut APG drei Beschwerden eingebracht, denen das Land keine aufschiebende Wirkung zuerkannte. Das BVwG kippte diese Entscheidung aber am Mittwoch.

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