Keba, einer der führenden europäischen Anbieter für Ladelösungen (Wallboxen), gibt die Übernahme von EnerCharge bekannt. Mit dieser strategischen Akquisition erweitert das Unternehmen mit Sitz in Linz sein Portfolio um DC-Ladelösungen für den (halb-) öffentlichen Bereich und stärkt damit als Vollsortimenter ihre Position im Markt.
Der 2018 gegründete österreichische Ladeinfrastrukturhersteller EnerCharge aus Kötschach-Mauthen hatte nach starkem Wachstum 2023 Anfang Juli 2024 überraschend Insolvenz angemeldet.
Ausschlaggebend dafür waren nicht schnell genug zu fixierende Bestellungen zu Jahresbeginn, was dazu führte, dass sich die Kostenstruktur nicht nachhaltig decken ließ.
„Offen gesagt hätten wir uns keinen besseren Käufer vorstellen können“, bringt Jens Winkler, bisheriger Geschäftsführer der EnerCharge GmbH, seine Freude zum Ausdruck. „Seit fünf Jahren integrieren wir Keba-Wallboxen in unsere Lösungen und schätzen sowohl Technologie als auch Qualität. Mit der Unterstützung aus Linz werden wir unsere Schnelladetechnologie unter der Marke Keba nun noch schneller in die internationalen Märkte bringen und technologisch konsequent weiterentwickeln.“
EnerCharge beschäftigt rund 60 Personen an den Standorten Kötschach-Mauthen in Kärnten und Oberlienz in Osttirol. Der Schwerpunkt liegt auf DC-Gleichstrom-Ladestationen zwischen 40 und 480 Kilowatt (kW) Leistung. Anwendung finden diese sowohl bei E-Autos als auch im stark wachsenden Segment der Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw. Aktuelle Absatzmärkte sind vor allem Europa und der Mittlere Osten.
„Mit dieser Akquisition vervollständigen wir nicht nur unser Portfolio, sondern gewinnen auch rund 60 engagierte Mitarbeiter für unsere Unternehmensgruppe, mit denen wir gemeinsam nachhaltige Technologie in Österreich entwickeln, produzieren und in die ganze Welt exportieren“, so Christoph Knogler, CEO der Keba Group AG.
Organisatorisch wird EnerCharge GmbH als neu gegründete Gesellschaft Keba eMobility DC GmbH ein Tochterunternehmen der Keba Energy Automation GmbH. Dies vorbehaltlich kartell- und wettbewerbsrechtlicher Zustimmungen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.