Kritik: Blockadehaltung gefährdet Existenz der Schweinebauern

ÖVP-Agrarsprecher Georg Strasser nimmt Gesundheits- und Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) in die Pflicht, seine Blockadehaltung in den Verhandlungen betreffend die Übergangsfrist bei der Schweinehaltung aufzugeben.

Die fachlich begründeten Vorschläge des Landwirtschaftsministers wurden laut Strasser bislang ignoriert. „Wir fordern eine konstruktive Diskussion und die Rückkehr an den Verhandlungstisch! Unsere Bäuerinnen und Bauern für Wahlkampfspielchen zu benutzen, ist verantwortungslos. Es geht um die Existenz eines Großteils der 18.000 schweinehaltenden Betriebe und deren Familien in Österreich“, so Strasser via Aussendung.

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Damit verbunden seien laut Strasser auch die vor- und nachgelagerten Bereiche: Von den Bäuerinnen und Bauern bis hin zur Verarbeitung sind zahlreiche Berufsgruppen und Arbeitsplätze vom Ausgang der Verhandlungen abhängig. „Es geht letztendlich um die Selbstversorgung unserer Bevölkerung mit Schweinefleisch“, so Strasser.

Bei Schweinefleisch liegt der Selbstversorgungsgrad in Österreich aktuell bei 104 Prozent. Strasser warnt vor einem drastischen Produktionseinbruch, sollte sich keine machbare Lösung bis Juni 2025 abzeichnen.

„Schweinefleisch wird von den Konsumentinnen und Konsumenten auch weiterhin nachgefragt werden. Mit zu hohen Auflagen und zu kurzen Übergangsfristen können wir allerdings die Produktion nicht mehr gewährleisten. Es droht ein Verlust von bis zu 70 Prozent der Schweinefleischproduktion.“

Laut Strasser habe die österreichische Schweinebranche bereits vor Jahren einen Transformationsprozess gestartet. „Schon 2021 hat sich die österreichische Schweinebranche zu einer Weiterentwicklung beim Tierwohl bekannt. Wir wollen den Anforderungen der Konsumentinnen und Konsumenten gerecht werden. Neben dem Ausbau des Tierwohlsegments gehört dazu auch die volle Wahlfreiheit am Regal.“

Hintergrund: Im Juli 2022 beschloss der Nationalrat ein Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung in Neubauten ab 2023, bei bestehenden Stallungen ab 2040. Diese Übergangsfrist wurde mit dem Ziel beschlossen, den Schweinebäuerinnen und Schweinebauern Planungssicherheit zu geben.

Am 8. Jänner 2024 veröffentlichte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Erkenntnis, in dem die Übergangsfrist als unsachlich beurteilt wurde. Seitdem laufen Verhandlungen mit dem Grünen Koalitionspartner, um eine praxistaugliche Übergangsfrist zu definieren.

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