Längere Schonfrist für Arbeitslose

Bei Wiedereinstellungszusagen – Soll Mitarbeiter in Betrieben halten

Mitarbeiter, die wegen des Lockdowns gekündigt wurden und eine Zusage zur Wiedereinstellung nach der Krise durch den Arbeitgeber haben, bekommen eine längere Schonfrist, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

Bisher war eine Einstellungszusage bis zu drei Monate gültig. In dieser Zeit erhält die betreffende Person Arbeitslosengeld, ohne dass vonseiten des AMS Vermittlungsaktivitäten gesetzt werden. Aufgrund der andauernden Krise haben nun Arbeits- und Tourismusministerium hier nachgebessert. Die zuständigen Minister Martin Kocher und Elisabeth Köstinger haben sich auf eine Fristverlängerung auf vier Monate verständigt.

Die Neu-Regelung zielt vor allem auch auf den Tourismus ab. Mit einer Arbeitslosenquote von rund 33 Prozent sei der Tourismus eine der am stärksten von der Krise betroffenen Branchen, von den insgesamt 80.000 Arbeitslosen mit Einstellungszusage würden 10.000 auf die Tourismusbranche entfallen, betonten die beiden Minister.

„Ich höre täglich von Wirtinnen und Hoteliers, dass Fachkräfte während des Lockdown in andere Branchen gewechselt sind. Das ist für unseren Tourismus, der auch schon vor der Coronakrise einen Fachkräftemangel hatte, dramatisch“, so Köstinger.

„Unser Ziel ist es, Mitarbeiter im Tourismus in der Branche zu halten und ihnen eine Perspektive für die Zeit nach der Krise zu geben“, erklärt Kocher die Maßnahme.

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