Lebensmittelhandel lässt auch symptomlos Infizierte arbeiten

Sollen teils aber nur in Bereichen ohne Kundenkontakt eingesetzt werden

Ist Not am Mann, sollen symptomlose Mitarbeiter auch in sensibleren Bereichen arbeiten.
Ist Not am Mann, sollen symptomlose Mitarbeiter auch in sensibleren Bereichen arbeiten. © Minerva Studio - stock.adobe.com

Nachdem mit Monatsbeginn die Quarantäneregeln gelockert wurden, will der Lebensmittelhandel diese Möglichkeit auch nutzen und symptomlose Corona-Infizierte arbeiten lassen.

Einer der Hauptgründe: etwa 19.000 Stellen sind im gesamten Handel derzeit unbesetzt. Derzeit werde jede Hand gebraucht, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten, räumte die Supermarktkette Spar diese Woche laut einem „Ö1“-Journalbeitrag ein.

Kritik kommt von der Gewerkschaft. „Viele haben kein gutes Gefühl im Betrieb, sowohl Vorgesetzte, Arbeitgeber, Kollegen und Kolleginnen, mit Coronapositiven Seite an Seite zu arbeiten“, wird GPA-Vorsitzende Barbara Teiber bei Ö1 zitiert.

Sie befürchtet auch schwierige Situationen im Arbeitsalltag, wenn Beschäftigte mit Maske auftauchen und dann automatisch angenommen werde, die Person sei positiv.

Wohl nicht an Kassa

Spar will positive, aber symptomfreie Mitarbeiter in den Filialen einsetzen, allerdings nur in kundenfernen Bereichen, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Hans Reisch am Donnerstag laut „Kleine Zeitung“.

An der Kassa oder in der Feinkostabteilung würden die Betroffenen, solange es die Personalsituation zulässt, nicht arbeiten, so Reisch.

Positive auch bei Rewe

Auch bei Rewe (Adeg, Billa, Billa Plus, Penny) sollen Beschäftigte mit einem positiven Testergebnis, sofern sie symptomfrei sind, in die Arbeit kommen. Lidl will positiv getestete, aber nicht erkrankte Arbeitnehmer in den Filialen einsetzen. Sie sollen auch kassieren, wenngleich Betroffene wann immer möglich in Bereichen ohne Kundenkontakt eingesetzt werden sollen.

Hofer will im Falle einer Infektion „technische und organisatorische Möglichkeiten“ evaluieren, dazu zählen etwa die FFP2-Maske sowie die Möglichkeit einer Absonderung durch Einzelarbeitsplätze.

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