Lehre wird aufgefrischt und weiter aufgewertet

Teilzeit-Lehre, überbetriebliche Ausbildung, häufigere Evaluierung – das ändert sich durch das neue Berufsausbildungsgesetz

WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer zeigt sich zufrieden mit der Novelle: „Die Neuerungen sind ein wichtiges Signal, um die duale Ausbildung in Österreich langfristig weiter zu stärken und dem Fachkräftemangel zu begegnen.“
WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer zeigt sich zufrieden mit der Novelle: „Die Neuerungen sind ein wichtiges Signal, um die duale Ausbildung in Österreich langfristig weiter zu stärken und dem Fachkräftemangel zu begegnen.“ © WKOÖ

Die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes war am Mittwoch Thema im Ministerrat. Die Änderungen sind dabei sowohl programmatisch, inkludieren aber auch Begrifflichkeiten, wie ein Blick in die Unterlagen zeigt.

Die Änderungen betreffen österreichweit etwa 110.000 Lehrlinge.

Evaluierung

Das Gesetz sieht nun vor, dass alle 205 Lehrberufe zumindest alle fünf Jahre evaluiert und deren Ausbildung auf aktuelle Erfordernisse angepasst wird.

„Flexi-Lehre“

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Durch die Novelle ist es nun möglich, die Lehre in reduzierter Arbeitszeit zu absolvieren. Das war bis dato gar nicht möglich. Dafür müssen Betreuungspflichten für Kinder vorliegen oder der Lehrling selbst gesundheitliche Gründe haben. So soll die Vereinbarkeit von Lehre und Kinderbetreuung erleichtert werden. Dies soll die Attraktivität der Lehre für junge Frauen und Wiedereinsteigerinnen steigern.

Begrifflichkeiten

Auch formale Begrifflichkeiten ändern sich. So wird aus der „Lehrlingsentschädigung“ das „Lehrlingseinkommen“ und aus dem Passus „in Verwendung“ wird „in Beschäftigung“. Das werte laut Friedrich Dallamaßl, Leiter der Abteilung Bildungspolitik in der WKOÖ „das Image der Lehre auf“.

Befähigungsprüfung

In Oberösterreich ist das bereits dank der Initiative „Du kannst was“ möglich. Dies soll nun auf alle Bundesländer ausgeweitet werden. Dadurch können Facharbeiter ohne formalen Abschluss aber mit jahrelanger Praxiserfahrung ihre Lehrabschlussprüfung nachholen. In Oberösterreich haben im Vorjahr hundert Personen diese Möglichkeit genutzt.

Höhere Berufsbildung

Vorgesehen ist auch eine berufsbezogene Hochschulausbildung, die ähnlich zur klassischen Hochschulausbildung an Unis und Fachhochschulen ausgestaltet sein soll.

Der Meister als Titel

Mit dem vor dem Namen führbaren Qualifikationstitel des handwerklichen Meisters soll auch eine Aufwertung einhergehen. Durch die geplante Möglichkeit, die Qualifikation als Meisterin oder Meister im Pass oder Führerschein eintragen zu lassen, soll dieser Qualifikation in Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung getragen werden.

Betriebspraktika

Es werden auch Betriebspraktika für Lehrlinge der überbetrieblichen Ausbildung geschaffen, um diese schneller in reguläre Ausbildungsverhältnisse zu bringen.

Oberösterreichs WK-Präsidentin Doris Hummer zeigt sich über die Änderungen erfreut: „Das ist ein großer Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Zudem freut es mich, dass das oberösterreichische Erfolgsmodell der Dualen Akademie – bei der Maturanten in maximal zweieinhalb Jahren eine Berufsausbildung erlangen – ausgeweitet werden soll.“

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