Mahrer: „Keine Luxuspensionen“

Wirtschaftskammer Österreich-Präsident weist Vorwürfe erneut zurück

Bei dem Eintritt von Karlheinz Kopf 2018 sei der Vertrag juristisch geprüft und für korrekt befunden worden, so WKÖ-Chef Mahrer.
Bei dem Eintritt von Karlheinz Kopf 2018 sei der Vertrag juristisch geprüft und für korrekt befunden worden, so WKÖ-Chef Mahrer. © BMDW

Nach einer Anzeige gegen die Wirtschaftskammer (WK)- Spitze wegen früherer Pensionskassenzahlungen für den Generalsekretär Karlheinz Kopf weist WKÖ-Präsident Harald Mahrer die Vorwürfe einer Wiener Anwaltskanzlei vom Wochenende erneut zurück.

Die WK sehe der Sache gelassen entgegen. „In der Causa der Luxuspensionen – gibt es keine“, sagte Mahrer am Dienstag am Rande einer Pressekonferenz. Das System sei abgeschafft worden. Bei dem Vertrag von Kopf habe sich vor allem um ein technisches Problem in der Umsetzung gehandelt, so Mahrer.

Bei Kopfs Eintritt 2018 sei der Vertrag überdies juristisch geprüft und für korrekt befunden worden. 2021 habe man zusätzlich eine Rechtsauskunft beim Verfassungsdienst eingeholt und eine geänderte Rechtsmeinung bekommen. Daraufhin habe man die Vereinbarung aufgelöst und eine Rückabwicklung mit der Pensionskasse veranlasst.

Kopf mit Sondervertrag

„Das Haus hat sich immer an die letztgültige juristische Fachauskunft – auch an die externe – gehalten und hat das dementsprechend umgesetzt“, so Mahrer. Da Kopf als WKÖ-Generalsekretär als leitender Angestellter gilt, habe er jedoch einen Sondervertrag, der nicht dem Arbeitsverfassungsgesetz oder der WK-Dienstordnungsbestimmung unterliege. Das mache eine Zusatzvereinbarung zu Pensionen möglich.

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