Neue EU-Schadstoffregeln für Industrie und Bauern in Kraft

Aerosolobservatorium zur Luftgüte-Messung in Wien © APA/UNI WIEN/MARKUS KORENJAK

Die neue Schadstoffrichtlinie der EU für Industrie und Bauern ist in Kraft. Mit den überarbeiteten Regelungen sollen Emissionen von großen Industrieanlagen sowie von Schweine- und Geflügelzuchtbetrieben reduziert werden, wie die Europäische Kommission mitteilte. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, ihre nationalen Gesetze an die Richtlinie anzupassen.

Die Brüsseler Behörde erwartet, dass mit dem Gesetz Emissionen von Schadstoffen wie Feinstaub, Schwefeldioxid oder Stickoxid bis 2050 um bis zu 40 Prozent gesenkt werden. Betriebe wie besonders große Schweine- und Geflügelanlagen waren bereits von den Vorschriften betroffen – die geltenden Regelungen werden laut Kommission jedoch ausgeweitet.

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Auch Metallabbaubetriebe und Anlagen zur Herstellung von Batterien unterliegen den neuen Regeln. Die Vorgaben gelten aber nicht sofort. Industrielle Unternehmen haben ab 2028 vier Jahre Zeit, die neusten verfügbaren Techniken anzuwenden, wie die EU-Kommission mitteilte. Für Landwirte werden die Regeln ab 2030 gelten, hieß es.

Verstöße können im schlimmsten Fall mit Geldbußen in Höhe von mindestens drei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden, wie die Kommission mitteilte. Zuständige Behörden sollen zudem mehr Befugnisse erhalten, um Anlagen, die die Vorschriften nicht erfüllen, zeitweise vom Netz zu nehmen.

Die Kommission hatte sich ursprünglich für strengere Regeln starkgemacht. Denn Stromerzeugung, Müllverbrennung oder intensive Nutztierhaltung sind für schädliche Stoffe in Luft, Wasser und Boden verantwortlich. Durch Schadstoffe wie Stickoxide, Feinstaub, Quecksilber und andere Schwermetalle verursachte Umweltverschmutzung kann Krankheiten wie Asthma, Bronchitis und Krebs hervorrufen.

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Die Behörde hatte deswegen im April 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in den Verhandlungen mit Parlament und EU-Staaten angepasst wurde. Ursprünglich sollten deutlich mehr Agrarbetriebe von der Richtlinie reguliert werden, weil sie laut Kommission für viel Ammoniak- und Methanausstoß verantwortlich sind. Das ging vor allem dem Parlament zu weit. So wird die Rinderzucht weiter von den Regeln ausgenommen.