Neues Recht auf Raten bei Stromrechnung-Nachzahlungen

Die Preissteigerungen am Strommarkt belasten viele Konsumentinnen und Konsumenten. Für Nachzahlungen bei der Stromrechnung gibt es nun ein Recht auf Ratenzahlungen bis zu 18 Monate. Das regelt eine neue Verordnung der Energieregulierungsbehörde E-Control, die ab sofort in Kraft ist. Solche Ratenzahlungen waren auch bisher schon möglich, sie mussten aber mit dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber vereinbart werden.

„Viele Haushalte können die derzeitigen Erhöhungen ihrer Stromrechnungen und damit einhergehend oft hohe Nachzahlungen häufig nicht mehr auf einmal begleichen. Hier gibt es ab sofort eine Erleichterung – nämlich das Recht auf Ratenzahlungen, die bis zu 18 Monate dauern können“, so E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch am Donnerstag in einer Pressemitteilung.

Wenn ein Kunde eine Ratenzahlung will, kann er diesen Wunsch dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber formlos mitteilen, erläuterte die E-Control heute. Dieser muss dann der Konsumentin oder dem Konsumenten das Angebot zur Ratenzahlung unverzüglich unterbreiten. Die Ratenzahlungen sind auf jeden Fall für 12 Monate, bei bestimmten Voraussetzungen auch für 18 Monate, möglich und können auch mit Erlagschein oder bar erfolgen. Es dürfen für deren Einräumung keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden. Weiters muss auf das Recht auf Ratenzahlung ab sofort auf jeder Jahresabrechnung und jeder Mahnung hingewiesen werden.

Die Umsetzung der Ratenzahlungsverordnung wird von der E-Control gemonitort. Die Ergebnisse werden Anfang 2024 in einem Bericht veröffentlicht.

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